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Berlin: Sparpläne des Senats: Die aktuelle Frage: Kann der Senat kündigen?

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird auch über betriebsbedingte Kündigungen nachgedacht. Über dieses Problem sprach Sigrid Kneist mit Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird auch über betriebsbedingte Kündigungen nachgedacht. Über dieses Problem sprach Sigrid Kneist mit Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kann der Berliner Senat eigentlich betriebsbedingte Kündigungen aussprechen?

Nein, diese sind bis Ende des Jahres 2004 ausgeschlossen. Das sagt die Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung zwischen Senat und Bezirksämtern sowie Hauptpersonalrat und Gewerkschaften.

Abgesehen von dieser Regelung gilt kein anderes Recht als in der Wirtschaft?

Im Öffentlichen Dienst ist es schwieriger als in der Privatwirtschaft, weil eine betriebsbedingte Kündigung immer voraussetzt, dass die Arbeitnehmer auf keinem vergleichbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden können. Das ist eben in Berlin anders als in einem Unternehmen. Gekündigt werden könnte also nur, wenn eine entsprechende Verkleinerung der Aufgaben stattfindet. Das ist schwierig, denn die öffentlichen Aufgaben bleiben ja bestehen.

Gibt es nicht so etwas wie Unkündbarkeit öffentlicher Beschäftigter?

Die Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter sehen vor, dass jemand, der länger als 15 Jahre im Öffentlichen Dienst beschäftigt und älter als 40 Jahre ist, nur noch außerordentlich gekündigt werden kann. Diese Regelung gilt jedoch nur im Tarifgebiet West. Aber die Rechtsprechung sagt heutzutage auch, das dringende betriebliche Erfordernisse ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein können. Ohne eine Beschäftigungssicherungsvereinbarung wären damit betriebsbedingte Kündigungen im Öffentlichen Dienst ebenso möglich wie in der Privatwirtschaft.

Kennen Sie Fälle von betriebsbedingten Kündigungen im Berliner Öffentlichen Dienst?

Es ist derzeit geplant, betriebsbedingte Kündigungen gegenüber den ehemaligen Krankenhausbeschäftigten auszusprechen, die dem Wechsel in die neue Krankenhausgesellschaft widersprochen haben.

Kann der Berliner Senat eigentlich betriebsbedingt

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