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Für Jugendliche ist es erschreckend einfach, an Alkohol zu gelangen.

© dpa

Jugend und Alkohol in Berlin: Spätkauf muss schließen - er hatte Alkohol sogar an Kinder verkauft

In einem Charlottenburger Spätkauf konnten sich Jugendliche und sogar Kinder Hochprozentiges besorgen. Der Bezirk nahm dem Betreiber deshalb die Erlaubnis weg. Der klagte.

Von Fatina Keilani

Wer als Jugendlicher Alkohol kaufen will, bekommt ihn auch. Das zeigen Testkäufe immer wieder. Für den Verkäufer kann es aber das Ende seiner Existenz bedeuten, wenn er erwischt wird. So geht es jetzt dem Betreiber eines Spätkaufs in Charlottenburg-Wilmersdorf. Er hatte mehrmals Alkohol an Minderjährige abgegeben. Eltern informierten das Bezirksamt, die Behörde entzog dem Mann die Gewerbeerlaubnis – und zwar komplett, also nicht nur für den Verkauf von Alkohol. Sie widerrief dazu noch die Gaststättenerlaubnis, die er für den Betrieb des angeschlossenen Internetcafés innehatte. Der Mann klagte – und verlor jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

Der Kläger verteidigte sich mit dem Argument, man könne 17-Jährige von 18-Jährigen häufig nicht unterscheiden, viele sähen zudem deutlich älter aus. Außerdem habe er den Alkohol auch nicht selbst verkauft.

Wiederholter Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

Doch das ließen die Richter nicht gelten. Dem Kläger fehle es an der erforderlichen Zuverlässigkeit. Gewerbetreibende müssten nach dem Gesamtbild ihres Verhaltens die Gewähr dafür bieten, ihr Gewerbe ordnungsgemäß zu betreiben. Der Kläger habe wiederholt und erheblich gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Deshalb seien der Widerruf und die Gewerbeuntersagung rechtmäßig. Verschiedene Käufer, die teilweise laut Gericht erst 13 Jahre alt waren, seien volltrunken bis zur Bewusstlosigkeit geworden und mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Im Zweifel hätte der Kläger das Alter der Käufer kontrollieren müssen, so die Richter der 4. Kammer (4 K 102.13).

Der Charlottenburger Stadtrat Marc Schulte (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Es ist deutlich geworden, dass der Verkauf von Alkohol an Minderjährige kein Kavaliersdelikt ist“, so Schulte. Sein Amt sei auf Hinweise angewiesen und gehe diesen nach. Meist würden zunächst Bußgelder verhängt; eine komplette Gewerbeuntersagung wie im jetzt entschiedenen Fall sei selten. Wegen der aufschiebenden Wirkung seiner Klage konnte der Späti-Betreiber seinen Laden bisher offen halten. Nun muss er ihn schließen – oder weitere Rechtsmittel einlegen. Besonders einsichtig scheint er nicht zu sein. Nachdem er im März 2013 den Bescheid erhalten hatte, dass ihm die Gewerbeerlaubnis entzogen wird und aus welchen Gründen, verstieß er weiterhin mehrfach gegen das Jugendschutzgesetz.

Minderjährigen Testkäufern gelang es bisher immer, Alkohol zu kaufen

Das Problem ist in der Politik hinreichend bekannt, wurde aber bisher nicht wirksam gelöst. Der Senat schickt öfter mal Auszubildende zu Testkäufen los und will dies auch weiter tun, wie er vergangenen Sommer beschloss. Es gelang den minderjährigen Testkäufern bisher immer, Alkohol zu kaufen. Marzahn-Hellersdorfs zuständiger Stadtrat Christian Gräff (CDU) sagt, das Hauptproblem seien nicht mehr die Diskos, sondern der Handel. Gräff kündigte an, sofort durchzugreifen, wenn sein Amt einen Wiederholungsverstoß entdeckt.

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