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Berlin: Sportvereine: Kritik des Landesrechnungshofes

Landeseigene Grundstücke, die von gemeinnützigen Sportvereinen genutzt werden, können jetzt kostengünstig von den Vereinen gekauft werden. Der Hauptausschuss stimmte gestern einer Vorlage des Senats zu, wonach Wassersportgrundstücke zu einem Preis zwischen 75 und 125 Mark und andere Sportflächen zu einem Preis zwischen 20 und 75 Mark erworben werden können.

Landeseigene Grundstücke, die von gemeinnützigen Sportvereinen genutzt werden, können jetzt kostengünstig von den Vereinen gekauft werden. Der Hauptausschuss stimmte gestern einer Vorlage des Senats zu, wonach Wassersportgrundstücke zu einem Preis zwischen 75 und 125 Mark und andere Sportflächen zu einem Preis zwischen 20 und 75 Mark erworben werden können. Grundlage der Berechnung soll der untere Bodenrichtwert sein.

Die Vereine müssen nur ein Viertel dieses Richtwerts als Kaufpreis zahlen. Auf dem Grundstück liegende Wald- und Grünflächen, Spielplätze usw., die nicht für den Sport nutzbar sind, sollen "mindernd berücksichtigt" werden. Das Abgeordnetenhaus wird der neuen Regelung heute zustimmen, die beim Landesrechnungshof auf Kritik gestoßen ist. Die Behörde sprach von "Verkäufen unter Wert". Die Preisgestaltung dürfe sich nicht einseitig an den Vorstellungen der Sportorganisationen orientieren. Unberücksichtigt bleibe auch, dass es finanzstarke Vereine gebe, die einer Förderung nicht bedürften. Ungerechtfertigt sei der Verkauf von Flächen, die den Charakter von Freizeitgrundstücken hätten.

za

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