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Berlin: SSV: In den Geschäften ist mit dem Sommer heute Schluss

An den Grabbeltischen der Kaufhäuser herrscht seit Montagmorgen wieder Goldgräberstimmung. Zum Teil öffnen einige Kaufhäuser ihre Tore schon um 8 Uhr zum diesjährigen Sommerschlussverkauf.

An den Grabbeltischen der Kaufhäuser herrscht seit Montagmorgen wieder Goldgräberstimmung. Zum Teil öffnen einige Kaufhäuser ihre Tore schon um 8 Uhr zum diesjährigen Sommerschlussverkauf. Am 12. August endet er wieder. Neben den Sonderangeboten, die das ganze Jahr über angeboten werden, gibt es dann auch für saisonabhängige Sachen wie Sommerbekleidung, Schuhe, Lederwaren, Koffer und auch Fahrräder Preisnachlässe. Also für Waren, die wegen guter Verkaufschancen nicht so schnell reduziert werden. Dreißig bis siebzig Prozent Preisnachlass haben die Händler versprochen.

Sie hatten bereits zuvor auf den Wetterumschwung reagiert und die Preise für Sommerware schon reduziert. So nutzten viele Kunden die Ruhe vor dem Sturm, um sich zu Beginn der Sommerferien mit Sommerware einzudecken. Der Gang in die Geschäfte morgen lohnt sich trotzdem, weil die Händler am Tag des Schlussverkaufs die Waren, die sie als "Sommerschlussware" angegeben haben, noch einmal spürbar reduzieren müssen. Das ist Vorschrift. So haben Verbraucher immer noch gute Chancen, dass wirkliche Sonderangebote noch vorrätig sind.

Kaufhäuser wie C & A und Kaufhof öffnen bereits um 8 Uhr, Wertheim um 8 Uhr 30 KaDeWe, Karstadt und einige Geschäfte in den Arkaden am Potsdamer Platz um 9 Uhr. H & M in den Arkaden und die Galeries Lafayette in der Friedrichstraße öffnen erst um 9 Uhr 30.

Damit der Schlussverkauf nicht mit bösen Überraschungen endet, hat die Verbraucherzentrale einige Tipps veröffentlicht. So muss der Kunde zwischen "Sommerschlussware" und normalen Sonderangeboten unterscheiden können. Denn nur so weiß er, dass der Preis für den entsprechenden Artikel am Tag des Schlussverkaufs noch einmal herabgesetzt wurde. Bleibt beispielsweise der Preis eines Pullovers gleich und nur die Etikettierung ändert sich, verstößt das gegen das "Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb" (UWG). Solche Verstöße bittet der Verbraucherverband zu melden. Zudem muss auch Sommerschlussware fehlerfrei sein, oder der Händler muss sichtbar auf Mängel wie "verschmutzt", "Loch" oder ähnliches hinweisen. Auch die werbewirksame Hervorhebung des Europreises ist nicht erlaubt, weil dies irreführend sein kann. Befolgt der Händler all diese Regeln, muss er die Ware nicht umtauschen.

Der Kassenbon sollte trotzdem aufgehoben werden, denn bei späteren Mängeln gelten sechs Monate lang die üblichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Doch nicht nur deshalb lohnt es sich, den Beleg aufzubewahren. Normalerweise kann man mit einem "Kulanzumtausch" von fehlerfreier Ware im Schlussverkauf nicht rechnen. Wenn zum Beispiel das günstig gekaufte T-Shirt nicht mehr gefällt, hat man in der Regel Pech gehabt. Doch fragen scheint sich zu lohnen. "Wir tauschen auch fehlerfreie Sommerschlussware", versicherte eine Verkäuferin im Kaufhof am Alexanderplatz. Aber der Kunde möge bitte erst nach dem 12. August kommen.

Suzan Gülfirat

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