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Berlin: Staatsanwalt ermittelt in linker Musikszene

Symbolisch gegen Rechts: Polizei beschlagnahmt Kampagnen-Embleme

Damit hat David S. nicht gerechnet. Vor fünf Monaten nahm der 26-Jährige an einer friedlichen Demonstration gegen Rechtsextremismus in Prenzlauer Berg teil. Auf seinem Pullover prangte ein Aufnäher mit dem Schriftzug „Good Night White Pride“ (Gute Nacht weißer Stolz) und einer Zeichnung, die einen am Boden liegenden Glatzkopf zeigt, auf dessen Brust das in der rechten Szene beliebte Keltenkreuz zu sehen ist. Daneben ist eine zweite Figur zu erkennen, auf deren Oberkörper „HC“ gezeichnet ist, das Kürzel für die schnelle und laute Musikrichtung „Hardcore“, die vornehmlich von unpolitisch oder links eingestellten Leuten gehört wird. David S. wurde vorläufig festgenommen. Die liegende Figur stelle ein Gewaltopfer dar, der Aufnäher wurde beschlagnahmt, die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen „Aufrufs zu Straftaten“ und „Gewaltverherrlichung“ ein.

Das Symbol „Good Night White Pride“ entstand als Antwort der deutschen Hardcore-Szene auf die Versuche von Neonazis, in bisher vornehmlich linken oder unpolitischen Subkulturen Fuß zu fassen. Musiker und Plattenläden schlossen sich vor einigen Jahren zu einer gleichnamigen Kampagne zusammen. Die Initiatoren haben das dazugehörige Logo patentrechtlich nicht schützen lassen. Jeder kann damit Plakate, CDs oder T-Shirts bedrucken. Das ins Visier der Behörden geratene Zeichen richtete sich ursprünglich gegen den von Neonazis verwendeten Slogan „White Pride World Wide“ (Weißer Stolz weltweit).

Das stört Staatsanwalt Jörg Raupach wenig. In zehn Verfahren lässt er prüfen, ob es sich bei dem Emblem um ein strafrechtlich relevantes Bekenntnis handelt. Dabei sei wichtig, „wann und in welchem Zusammenhang ein solches Logo getragen wird“, sagte Raupach. Nach bisheriger Auffassung der Behörden sei das Tragen eines solchen Aufdrucks bedenklich, wenn er öffentlich zur Schau gestellt wird. Die zahlreichen Musikläden und Versandhäuser, die das Zeichen auf Pullovern, T-Shirts oder Ansteckern verkaufen, sind empört. „Wenn unsere Kataloge beschlagnahmt werden, wäre das für uns eine finanzielle Katastrophe“, sagte David Strempel vom Kreuzberger Plattenladen „Coretex“. Derzeit sei das nicht geplant, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Sollte man sich aber doch entscheiden, wegen des Tragens des Logos Anklage zu erheben, muss erstmals ein Gericht über die Strafbarkeit des Symbols urteilen.

Rechtsanwalt Sven Richwin glaubt, dass die Staatsanwaltschaft damit scheitern würde. Der Experte für Versammlungsrecht geht davon aus, dass das Emblem durch die Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt ist. Die Darstellung sei eine zulässige Zuspitzung. Sie gehe nicht über eine bloße Ablehnung rassistischer Ideologien hinaus, einen konkreten Aufruf zu einer Straftat könne er nicht erkennen, sagte Richwin.

Erst kürzlich hatte Raupach angekündigt, als Anti-Nazi-Symbole genutzte Hakenkreuze nicht zu verfolgen. Das Stuttgarter Landgericht hatte zuvor den Chef eines linken Versandhandels wegen Verkaufs durchgestrichener Hakenkreuze zu einer Geldstrafe verurteilt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte eine Änderung des Strafrechts an, sollte es bei dieser richterlichen Einschätzung bleiben.

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