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Berlin: Staatsanwalt will härtere Gangart Jurist für schärfere Strafen bei minderjährigen Tätern

Oberstaatsanwalt Roman Reusch, Leiter der für Intensivtäter zuständigen Abteilung, hat sich offenbar bei Justizsenatorin Karin Schubert unbeliebt gemacht. Reusch hatte der PolizeiZeitschrift „Kompass“ ein Interview gegeben, das nur in einer gekürzten Fassung erscheinen soll.

Oberstaatsanwalt Roman Reusch, Leiter der für Intensivtäter zuständigen Abteilung, hat sich offenbar bei Justizsenatorin Karin Schubert unbeliebt gemacht. Reusch hatte der PolizeiZeitschrift „Kompass“ ein Interview gegeben, das nur in einer gekürzten Fassung erscheinen soll. Das bestätigte Kompass-Mitarbeiter Dieter Jeschke. Reusch lehnte eine Äußerung zu dem Sachverhalt ab. Der Oberstaatsanwalt hatte zuvor mit verschiedenen Äußerungen deutlich gemacht, dass er für einen härteren Kurs im Umgang mit Intensivtätern ist. Während die Justizsenatorin nichts davon hält, das Strafmündigkeitsalter zu senken, ist Reusch offenbar dafür. So sagte er in der Langfassung des Kompass-Interviews, dass „massive Gewaltanwendung“ bei Jugendlichen immer früher auffalle: „Die Aggressivität von 12- bis 13-Jährigen ist teilweise erschreckend.“ Reusch plädiert in dem Interview für eine „Präzisierung“ des Jugendstrafrechts, damit Jugendstrafen leichter verhängt werden können, denn sie könnten durchaus eine Straftäterlaufbahn beenden. Derzeit würden Jugendstrafen nur bei „schädlichen Neigungen“ und bei „Schwere der Schuld“ verhängt. Würde auf „Schwere der Schuld“ automatisch erkannt werden, wenn ein Jugendlicher ein Verbrechen begangen habe, so wären Haftstrafen leichter möglich. „So wie die Jugendhaft bei uns ausgestaltet ist, schätze ich deren Wirkung eher positiv als negativ ein“, sagt Reusch. Außerdem sollte auf Heranwachsende grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. wvb.

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