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Kunst und kein Krach: die Konzerte in der Zitadelle Spandau.

© Kitty Kleist-Heinrich

Eilantrag abgelehnt: Open-Air-Konzert in Zitadelle Spandau ist kein unzumutbarer Lärm

Im Innenhof der Zitadelle Spandau dürfen auch in diesem Sommer wieder Open-Air-Konzerte stattfinden. Das Berliner Verwaltungsgericht wies erneut einen Eilantrag einer Anwohnerin zurück, mit dem diese Konzerte verhindern wollte.

Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz hat für diesen Sommer insgesamt 20 Freiluftkonzerte in der historischen Festungsanlage genehmigt. Die Antragstellerin machte unter anderem geltend, dass bei den Konzerten in ihrem Haus insbesondere tieffrequente Geräusche wahrnehmbar seien. Die Zahl der Veranstaltungen und der Umstand, dass in der Zitadelle Spandau auch Spiele der Fußballweltmeisterschaft gezeigt würden, führten ihrer Auffassung nach zu einer insgesamt unzumutbaren Lärmbelästigung.

Dieser Argumentation folgte die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht. Wegen ihrer kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung gebe es ein öffentliches Bedürfnis nach solchen Konzerten. Zwar könnten schädliche Umwelteinwirkungen grundsätzlich auch von Konzertveranstaltungen ausgehen, die für die Antragstellerin bestehenden Belastungen überschritten aber nicht den Rahmen des Zumutbaren. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Die Zitadelle Spandau hat sich in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Ort für Open-Air-Veranstaltungen in Berlin entwickelt. In diesem Jahr spielen unter anderen Stevie Wonder, Buena Vista Social Club, Silly und Jethro Tull dort. (ddp)

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