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Rauchverbot: Kneipenwirte gründen Clubs für Raucher

Eigentlich eine clevere Idee: Um das Rauchverbot zu umgehen, setzen viele Kneipenbesitzer auf eine Vereinsgründung. Das Ordnungsamt sieht keine Aussicht auf Erfolg.

Barbara Palm sagt, es gehe „ums Überleben“. Ihre Kneipe „Heide 11“ an der Hasenheide in Kreuzberg ist eine der vielen Berliner Gaststätten, in denen das ab 1. Januar 2008 geltende Rauchverbot auf „95 Prozent Raucher“ treffen wird – Stammgäste, vorwiegend Senioren, die tagsüber bei Bier und Zigaretten Karten spielen. Und die würden „lieber an Lungenkrebs sterben als an der Lungenentzündung, die sie sich draußen in der Kälte holen würden“, gibt Palm die Stimmung in ihrer Kneipe wieder: „Wir müssen kämpfen.“

Also hängte sie draußen ein Schild auf und erklärte ihre Kneipe zum „Raucherclub“. Palm glaubt, das Rauchverbot für Gaststätten umgehen zu können, indem sie aus ihrer Kneipe einen von der Öffentlichkeit abgeschlossenen Club macht. Vom 1. Januar an soll der Eintritt nur noch für die mit Namen angemeldeten Mitglieder möglich sein. 70 bis 80 Stammgäste seien das. „So verliere ich zwar mein Laufpublikum“, sagt Palm, „aber wir können weiterrauchen“.

Auch der Rechtsanwalt Guido Bombitzki sucht Lücken im Nichtraucherschutzgesetz, um seinen Klienten den Betrieb einer Raucherkneipe weiterhin zu ermöglichen. Er hat den Verein „Rauchen in Rixdorf“ gegründet und sagt: „Der beste Weg ist sicher, den Status als ,Gaststätte‘ zu unterlaufen, wie er nach dem Paragraf 1 des Gaststättengesetzes definiert ist.“ In Rixdorf gebe es bereits sechs Kneipen, die aus ihrem Stammpublikum Clubmitglieder machen wollen. Andere Tricks inklusive ausgearbeiteter Formulare will er nur denjenigen verraten, die seine Dienste als zahlende Klienten in Anspruch nehmen.

Nur mit einem Mitgliedsausweis für Stammgäste dürfte es allerdings nicht getan sein. Auf diese Idee seien zwar schon viele Kneipenwirte gekommen, sagt Harri Poetsch, der stellvertretende Leiter des Ordnungsamts Friedrichshain- Kreuzberg. Aber „es gibt da vonseiten der Senatsverwaltung ganz klare Erläuterungen: Maßgeblich ist nicht die Frage, für wen man die Tür aufmacht, sondern ob man für Geld Alkohol ausschenkt. Auch Clubs, die angeblich nur mit Ausweis funktionieren, sind im Sinne des Gesetzes Gaststätten. Und in denen gilt Rauchverbot.“

Zum Konflikt zwischen den vermeintlichen Raucherclubs und den Ordnungsämtern wird es aber ohnehin erst in einem halben Jahr kommen. Bis dahin haben die Kneipenwirte eine Schonfrist, um ihren Stammgästen das Draußen- oder Nichtrauchen beizubringen. Als Ordnungswidrigkeit gilt das Qualmen in Lokalen außerhalb geschlossener Raucherräume erst ab 1. Juli 2008. Erst dann auch können laut Gesetz Bußgelder verhängt werden Lu Yen Roloff

Lu Yen Roloff

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