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Stasi-Vergangenheit: „Sonst hätte es ein anderer getan“

Der Richter Lutz W. brachte die Regisseurin Sybille Schönemann und ihren Ehemann Hannes ins Stasigefängnis, weil sie ausreisen wollten. Nach der Wende machte W. weiter Karriere im brandenburgischen Staatsapparat.

Potsdam - Es geht nicht mehr nur um Stasi-Richter, deren Übernahme in den Landesdienst nach 1990 Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) seit Wochen verteidigen muss. Es geht auch nicht um einen „Generalverdacht“ gegen Ostdeutsche, vor dem Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) warnte. Für Sybille Schönemann geht es um mehrere Monate im berüchtigten Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis in der Lindenstraße 54. Und um den Richter Lutz W. Wie das RBB-Politmagazin „Klartext“ am Mittwoch berichtete, brachte W. 1984 als Haftrichter die Defa-Regisseurin und ihren Mann, den Filmemacher Hannes Schönemann, hinter Gitter – weil sie einen Ausreiseantrag gestellt hatten. Offizieller Grund war „Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“. Nach der Wende blieb W. in der Justiz, erst als Amtsrichter, heute ist er Kammervorsitzender am Potsdamer Arbeitsgericht.

Schönemanns Geschichte ist erschütternd. Die Stasi–Leute kamen an einem Dienstag im November. Den damals sechs und zehn Jahre alten Töchtern sagten sie, die Eltern seien am Nachmittag zurück. Aber erst ein Jahr später sahen sie sich wieder – im Westen. Die Bundesrepublik kaufte die Familie frei. Die Staatssicherheit und die Spitze der Defa-Studios wollten ein Exempel statuieren, um Filmkollegen von einem Ausreiseantrag abzuhalten. Ihr Leben hat Schönemann in dem Dokumentarfilm „Verriegelte Zeit“ erzählt, wie sie nach dem Mauerfall mit der Kamera in den Osten zurückkehrte und nach den Tätern von einst suchte. Der Streifen machte deutschlandweit Furore, 1991 bekam sie den Bundesfilmpreis dafür.

Etwa zur gleichen Zeit wurden in Brandenburg Richter und Staatsanwälte von Kommissionen und Wahlausschüssen überprüft – auf Stasi-Mitarbeit und politische Urteile gegen Regimekritiker. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte dem Tagesspiegel, anhand vorhandener Unterlagen lasse sich nicht nachvollziehen, was nach der Verleihung des Bundesfilmpreises „hinsichtlich des in Rede stehenden Richters unternommen wurde“. Der Fall sei aber intensiv geprüft worden, bei W. seien „die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Richteramtes“ festgestellt worden, obwohl dessen „richterliche Tätigkeit und Rechtsprechung“ bekannt waren. Bei allem Mitgefühl für die Opfer habe Schöneburg die Entscheidungen der Gremien und des damaligen Ressortleiters zu akzeptieren. Das war Hans-Otto Bräutigam (parteilos). Der sagte „Klartext“: „Ich habe mich mit jedem einzelnen Fall beschäftigt, bevor dieser zum Richterwahlausschuss ging.“ Der Richter habe auf Anweisung gehandelt, „sonst hätte es ein anderer getan“. Lutz W. äußerte sich nicht.

Sybille Schönemann dreht heute keine Filme mehr. Sie spricht von bösen Brüchen in ihrem Leben, von der Mühe, aus „gestörten Eltern und verlassenen Kindern wieder eine gesunde Familie“ zu werden. „Und niemand ist verantwortlich“, sagte sie „Klartext“. Dies sei eine „traurige Erfahrung, wenn es so reibungslos, für die, die verantwortlich sind, weitergeht“.

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