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Berlin: Statussymbol Messer

Bei Jugendgewalt werden häufig Stichwaffen benutzt. Justizsenatorin will erneut Waffengesetz verschärfen

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Dutzende Male hat der 16-jährige Amokläufer auf ahnungslose Passanten am Freitagabend in Mitte eingestochen. Seine Waffe: ein Messer. Die Tat mag ein extremer Einzelfall sein – dass ein Messer dabei war, ist es nicht. Die Zahl jugendlicher Gewalttäter, die zu Stichwaffen greifen, ist hoch. Laut Polizeistatistik sind Messer bei jugendlichen Gewalttätern die mit Abstand beliebtesten Waffen. Sie wurden im vergangenen Jahr in etwa zwei Dritteln der 991 registrierten Fälle von Jugendgruppengewalt mit Waffengebrauch eingesetzt. Schreckschusswaffen oder Tränengas spielten eine weit geringere Rolle. Nach Polizeiangaben wurde etwa in jedem siebten Fall von Jugendgewalt eine Waffe eingesetzt.

Die Verschärfung des Waffengesetzes im Frühjahr 2003, nach der etwa auch Butterfly-Messer verboten sind, hat nach Einschätzung von Experten kaum etwas gebracht. An der Beliebtheit von Messern hat sich bei Jugendlichen nicht viel geändert. Die meisten Jugendlichen begründen das Tragen von Messern damit, dass sie sich verteidigen und vor Angriffen schützen müssten. „Die Gefahr liegt natürlich darin, dass sie ein Messer auch als Waffe benutzen können“, sagt Justizsenatorin Karin Schubert (SPD).

Die Statistik verzeichnet im vergangenen Jahr 894 Gewalttaten an Berliner Schulen. In 70 Fällen waren Waffen – nicht nur Messer – im Spiel – sieben Fälle mehr als im Vorjahr. Darunter waren allerdings 54 Fälle von Bedrohungen oder Körperverletzungen, in denen Schüler ein Messer dabei hatten oder sogar auch einsetzten. 22-Mal wurden Schüler oder Lehrer damit bedroht. Und in elf Fällen hatten die Kontrahenten bei körperlichen Auseinandersetzungen das Messer zwar dabei, setzten es aber nicht ein. In weiteren 21 Fällen wurden die Opfer mit einem Messer attackiert oder auch verletzt. Insgesamt ist die Zahl der Bedrohungen mit Waffen an den BerlinerSchulen in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Justizsenatorin Schubert plädiert deshalb für gezielte Aktionen an Berliner Schulen. Die Schüler sollten freiwillig Messer abgeben oder gar nicht erst mit sich nehmen. „Es ist auch denkbar, das Waffengesetz noch einmal zu verschärfen“, sagte Schubert.

Unter das Waffengesetz fallen zum Beispiel Springmesser, Faltmesser mit schwenkbaren Griffen (Butterflymesser) und Messer mit Klingen von mehr als 8,5 Zentimetern Länge. Bei der Verschärfung des Gesetzes denkt die Justizsenatorin daran, den Waffenbesitz weiter einzuschränken, damit Kinder und Jugendliche zu Hause keinen freien Zugriff auf solche Messer mehr haben.

Schulstaatssekretär Thomas Härtel, der zugleich Vorsitzender der Landeskommission gegen Gewalt ist, appelliert an die Eltern, sensibler mit dem Thema umzugehen, und an die Schulen, sich eine Schulordnung zu geben, in der das Tragen von Messern explizit verboten ist. Härtel fordert eine „Partnerschaft zwischen Schulen und Eltern“, um das Tragen der Waffen zu verbieten. „Für die Schulen wäre eine eigene, restriktive Hausordnung doch ein gutes Aushängeschild“, sagt Härtel.

Auch wenn das generelle Tragen von Messern an Schulen verboten werden würde, weiß Stefan Bonikowski, Präventionsbeauftragter der Polizeidirektion 5, dass „das Miteinanderreden unsere stärkste Waffe gegen Waffen ist“. Viele Jugendliche hätten es schlichtweg nicht gelernt, Konflikte verbal zu lösen. „Und das muss man ihnen Schritt für Schritt beibringen“, sagt er, „bevor man über schärfere Gesetze nachdenkt.“

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