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Berlin: Strafrabatt für den Kronzeugen: Fünf Jahre und drei Monate

Am Geständnis des Kronzeugen hatten die Richter keine Zweifel. Ahmed A.

Am Geständnis des Kronzeugen hatten die Richter keine Zweifel. Ahmed A.-K. habe glaubhaft und „mit Konsequenz ausgepackt". Das müsse sich erheblich strafmildernd auswirken. Der 37-Jährige, der in dem Prozess wegen Dogenhandels auch gegen den „Präsidenten" Mahmoud Al-Z. ausgesagt hatte, wurde gestern zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

A.-K. saß zunächst gemeinsam mit Al-Z., der zu Berlins bekanntesten Kriminellen zählt, und weiteren mutmaßlichen Komplizen auf der Anklagebank. Doch nach seiner Aussage wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt. A.-K. hatte sich selbst nicht geschont. Er räumte ein, dass er beim Schmuggel von Kokain, Heroin und Haschisch aus den Niederlanden nach Deutschland zwischen 2003 und 2004 die Fäden in der Hand gehalten hatte. „Ohne ihn hätten die anderen nicht handeln können", hieß es im Urteil. Es sei aber keine Bande, sondern eher eine „Zweckgemeinschaft auf Zeit" gewesen.

Der Kronzeuge galt einst als rechte Hand des „Präsidenten". Schon 1998 hatten sie gemeinsam vor Gericht gestanden. A.-K. bekam acht Jahre Haft, Al-Z. zweieinhalb. Von seinen Freunden, die er durch sein Schweigen „gerettet" habe, sei er dann im Stich gelassen worden, sagte er im jetzigen Verfahren. Im Drogenprozess gegen Al-Z. ist kein Ende in Sicht. K. G.

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