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Straßenausbau

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Straßenausbau: Teures Berliner Pflaster

Seit zwei Jahren können in Berlin Anwohner an Straßenausbaukosten beteiligt werden. Jetzt ist es so weit, dass den Bewohnern die ersten Rechnungen in den Briefkasten flattern. Die können mitunter ziemlich saftig sein.

Günter Müller ist sauer. Rund 40 000 Euro soll der Ford-Händler für den Ausbau der Pasewalker Straße zahlen, an der sein Autohaus liegt. „Das muss man erst mal ansparen“, sagt der Pankower Geschäftsmann. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Berliner Straßenausbaubeitragsgesetzes beginnen die ersten Bezirke in Kürze mit dem Versand von Rechnungen für fertige Baumaßnahmen.

Früher mussten Anwohner nach dem Erschließungsbeitragsgesetz nur für den erstmaligen, vollständigen Ausbau einer Straße zahlen. Jetzt werden sie – wie in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg – auch für weitere Ausbauten zur Kasse gebeten. Dabei müssen sie über die geplanten Arbeiten und zu erwartende Kosten informiert werden. Nach Abwägung der Einwände beschließen Bezirksamt und BVV die endgültigen Arbeiten.

Müller ärgert besonders, dass er auf seine Bedenken nur eine pauschale Antwort erhalten hat. Die laut Bescheid angeblich „kaputten“ Straßenbäume würden „in allerschönster Blüte“ stehen, und geplante Parknischen seien überflüssig, weil alle anliegenden Firmen Parkplätze auf den Grundstücken hätten, moniert er.

Auf einen Handwerksbetrieb an der Malchower Straße kommen laut dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) 72 000 Euro Kostenbeteiligung zu, auf einen Fuhrunternehmer an der Pasewalker Straße 143 000 Euro. Allerdings gesteht man auf Nachfrage zu, dass dies nur die halbe Wahrheit ist. Pankows Stadtrat für Öffentliche Ordnung, Jens Holger Kirchner (Grüne), relativiert die Vorwürfe. Der Eigentümer des Areals plane eine Siedlung mit 50 Einfamilienhäusern, an deren künftige Besitzer er die Kosten weitergeben kann. Pro Hauseigentümer mache das nur 2860 Euro aus.

In Spandau wurde laut VDGN einem Anlieger des Weidenweges in Staaken ein Anteil von 12 000 Euro angekündigt. Hier handelt es sich laut Tiefbauamtsleiter Michael Spiza um ein Doppelgrundstück, das vermutlich noch geteilt wird. Auf Einfamilienhausgrundstücke üblicher Größe kämen Kosten zwischen 6000 und 7500 Euro zu. In der Pasewalker Straße sind es laut Stadtrat Kirchner zwischen 4000 und 5000 Euro.

Nach dem neuen Gesetz werden die Bürger selbst für die Erneuerung von Straßenlaternen oder Entwässerungsanlagen zur Kasse gebeten. Gerade hier, wo die Bezirke die Beiträge für andere Institutionen erheben müssen, gelten komplizierte Berechnungsschlüssel. So muss herausgerechnet werden, in welchem Umfang ein Abwasserkanal auch anderen Straßen dient. Und in der Karl-Marx-Allee werden zwar die teuren Paulick-Kandelaberleuchten aus den 50er Jahren erneuert, den Anliegern stellt man aber nur eine Mindestbeleuchtung in Rechnung, so der Tiefbauamtsleiter von FriedrichshainKreuzberg, Helmut Schulz-Hermann. Das Gesetz unterscheidet nicht nur zwischen Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und Anliegerstraße sowie unbefahrenen Wohnwegen. Differenziert wird auch nach Grundstücksgröße, Bebauung, Nutzungsart. So müssen besonders Gewerbetreibende mit hohen Kosten rechnen. Die Wirtschaftsverbände halten deshalb an ihrer Kritik fest. Susan Shakery von der Handwerkskammer verweist auf die bereits vorhandenen Belastungen durch Grundsteuern und Wasserpreise sowie die deutschlandweit höchsten Gebührensätze nach München. Dass noch keine Unternehmen eine Bedrohung ihrer Existenz gemeldet haben, führt IHK-Sprecher Holger Lunau nur darauf zurück, dass bisher keine Kostenbescheide verschickt wurden.

Mindestens zwei Jahre vergehen zwischen Ankündigung, Bau und Abrechnung bis zum Versand der Bescheide, sagt Michael Spiza. Stadtrat Kirchner geht von noch längeren Fristen aus. Die Schlussrechnung liege durchschnittlich ein Jahr nach Ende der Arbeiten vor, danach müssen die Bescheide in einer Vier-Jahres-Frist erlassen werden. So werde den Anliegern der Pasewalker Straße erst zwischen 2011 und 2015 die Rechnung präsentiert. Schneller ist man in Reinickendorf. Die Bescheide für Bernstorff- und Burgfrauenstraße gehen noch 2008 raus.

Erst nach Eingang der Bescheide können Rechtsmittel eingelegt werden. In den Behörden rechnet man mit vielen Widersprüchen und Klagen. Niemand solle in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht werden, heißt es bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. In Härtefällen kann der Betrag plus Zinsen in maximal zehn Jahresraten gezahlt, gestundet (meist bis zu drei Jahre zinslos) oder teilweise niedergeschlagen werden.Das tröstet Autohändler Müller wenig: Selbst wenn er die Summe abstottere, werde er wohl Jahre damit zu kämpfen haben.

Rainer W. During

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