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Berlin: Streit um die Wannsee-Terrassen beigelegt

Investor und Land einigen sich über Modalitäten für den Neubau des Restaurants

Knapp sieben Jahre nach dem Brand stehen nun die Zeichen für einen Neubau der Wannsee-Terrassen gut. Investor Harald G. Huth und die Stadtentwicklungsverwaltung haben ihren Streit um die Grundlage für die Baugenehmigung beigelegt. Vor dem Verwaltungsgericht schlossen sie nun einen Vergleich: Der Investor muss den geplanten Neubau wieder abreißen, sollte er sechs Jahre lang keinen Pächter finden. Die Behörde hatte den Abriss bisher nach zwei Jahren verlangt. Der Kompromiss gilt als wichtige Voraussetzung für die Baugenehmigung.

Die absurd wirkende Abrede über die Abrissverpflichtung des Bauherrn hat einen naturschutzrechtlichen Hintergrund: Das Baufeld der neuen Wannsee-Terrassen liegt im Natur- und Wasserschutzgebiet. Beides schließt einen Neubau eigentlich aus. Dass an gleicher Stelle bis 2001 das alte, 1937 errichtete Ausflugsrestaurant stand, spielt dabei keine Rolle. „Für einen Neubau an dieser Stelle ist eine naturschutzrechtliche Befreiung notwendig“, erklärt ein Behördensprecher die Formalien. Im Zuge der Befreiung wollte die Stadtentwicklungsverwaltung den Investor verpflichten, dass er den Neubau abreißen muss, sollte es zwei Jahre lang leerstehen und nicht als Gaststätte genutzt werden. „Das war absurd“, erklärt Investor Huth, „da lohnt sich keine Investition von 2,5 Millionen Euro.“ Huth, der auch die Einkaufszentren Gropiuspassagen und „Das Schloss“ errichtete, und jüngst Pläne für einen Hotelneubau am Hauptbahnhof vorstellte, hofft nun, zügig mit dem Bau beginnen zu können. Der Baustadtrat des Bezirks Steglitz-Zehlendorf, Uwe Stäglin (SPD), gibt sich optimistisch: „Wenn nun alle Streitpunkte geklärt sind, könnte die Baugenehmigung erteilt werden.“

Der Streit um die Wannsee-Terrassen dauert schon mehrere Jahre an. Strittig war nicht nur die Leerstands-Frist, sondern auch die Größe einer Wohnung, die oberhalb des Ausflugsrestaurants geplant ist. Sie wird nun nicht mehr über 100, sondern nur noch 80 Quadratmeter groß sein. Hintergrund dieser Diskussion ist der Verdacht, der Investor wolle an dieser Stelle kein Restaurant, sondern letztlich ein schickes Wohngebäude errichten. Harald G. Huth weist das zurück: „Es geht um eine Wohnung für den Verwalter oder Betreiber des Restaurants, und sonst nichts.“ Matthias Oloew

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