zum Hauptinhalt

Streit ums Markenrecht: Freiheit für die Oscar-Männer

Ein Berliner Richter legt sich mit Hollywood an: Mit seinem Urteil entzieht er der Oscar-Trophäe einen Teil ihrer Markenrechte. Aber damit ist Hollywood noch nicht bezwungen.

Er hat es getan. Richter Peter Scholz, ein hagerer Jurist ohne erkennbare Starallüren, legt sich mit den Film-Größen aus Hollywood an. Nach einer leicht erhitzten Wortklauberei der Anwälte, ausgetragen in der 16. Zivilkammer des Berliner Landgerichts, entschied Scholz, der weltweit wichtigsten Filmpreistrophäe Oscar einen Teil ihres Markenschutzes in Deutschland zu entziehen. Der Anwalt der Oscar-Verleihstelle, der „Academy of Motion Picture Arts and Sciences“ aus Beverly Hills, Jörg Kahler, kündigte noch auf dem Gerichtsflur an, die Entscheidung anzufechten.

Zum Schutz von Oscar dürfe man keine juristischen Schlupflöcher dulden. Zu viele Plagiatoren und Trittbrettfahrer seien unterwegs, um Oscars Glanz auf ihre profanen Geschäftsinteressen zu lenken. Es werden Oscar-Figuren unter falschem Namen vertrieben, von „Mode-Oscar“ bis „Bild-Osgar“ reichen die fantasievollen Nachahmerprodukte. Noch vor kurzem vergab der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) alljährlich einen „Immobilien-Oscar“. Kahler pochte auf dessen cineastische Integrität und drohte mit 10 000 Euro Strafgeld. Jetzt gibt es nur noch den glamourfreien „BBU-Preis“.

Im konkreten Fall ging es um die Trophäe selbst. Ein Scherzartikelhersteller mit Sitz in Lilienthal bei Bremen und Zweitsitz in Hongkong hatte eine goldfarbene „männliche Porzellanfigur“ im Angebot, die dem Original aus Hollywood nicht unähnlich war. Kahler schrieb einen freundlichen Brief, doch die Sache landete vor Gericht. Die Scherzartikelfirma unterlag, wollte auf ihren Porzellan-Oscar aber partout nicht verzichten und klagte auf die Löschung der Markenrechte an der Hollywoodfigur in Deutschland. Der international tätige Markenrechtsexperte Gordian Hasselblatt wurde damit beauftragt, Oscar von den Fesseln der Filmindustrie zu befreien. Er verfolge damit das Interesse der Allgemeinheit, sagt Hasselblatt. Das Markenregister müsse regelmäßig auf Karteileichen durchforstet werden, und bei Oscar handele es sich um eine solche Leiche. Geschützt sei nämlich nur die „Verleihung von Preisen“, aber nicht das Ergebnis, also der Preis selbst. Auf diese „semantische“ Ungenauigkeit stützte Hasselblatt seine Argumentation. Richter Scholz blieb davon unbeeindruckt. Als Werbefigur verweise Oscar eindeutig auf seine Herkunft aus Hollywood. Damit sei eine Nutzung der Figur geschützt.

Anders verhalte es sich mit der jährlichen Verleihungszeremonie, der großen Show der „Academy Awards“. Diese sei als „Spielfilm“ geschützt, was trotz der dramatischen Inszenierung wohl nicht ganz zutreffe. Kurz gefasst: Oscar als Filmheld existiert nicht, also kann er als solcher nicht länger Markenschutz genießen. Die Akademie wird aufgefordert, die Löschung von Oscar als Spielfilmfigur zu veranlassen. Im juristischen Duktus klingt das dröger: „Die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences verliert ihre beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Bildmarke für den ,Oscar’-Filmpreis für den Bereich der Spielfilme.“

Gerichtssprecher Ulrich Wimmer wertet den Ausgang des Verfahrens als Fifty-fifty-Lösung. Hollywood ist noch nicht bezwungen, aber klar in der Defensive. Jetzt ist der Weg frei, nach Batman und Spiderman einen großen Film über Oscarman zu drehen: Titelvorschlag: Der Unwiderstehliche.

Dem Scherzartikelhersteller aus Lilienthal und anderen Akteuren, die leicht verfremdete Oscar-Doppelgänger für Partys und Kegelclubabende vertreiben, ist damit noch nicht geholfen. Die Billig-Plagiate bleiben illegal, aber im Internet blüht das Geschäft weiter, allen Abmahnungen zum Trotz.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false