zum Hauptinhalt

Symbolorte: Plätze der Republik

Am Brandenburger Tor will Barack Obama eine Rede halten. Auf dem Rasen vor dem Reichstag sollten Bundeswehr-Rekruten ihren Eid ablegen. Brauchen nationale Symbolorte einen Sonderstatus?

Am Brandenburger Tor will US-Präsidentschaftskandidat Barack Obama eine Rede halten. Auf dem Rasen vor dem Reichstag sollten Bundeswehr-Rekruten ihren Eid ablegen. Der Streit um das vom Bezirk abgelehnte Gelöbnis und die Zulässigkeit von Wahlveranstaltungen am Pariser Platz werfen die Frage auf, ob symbolisch bedeutsame Orte künftig vom Bund verwaltet werden sollten – anstatt sie der Kommune zu überlassen.

Das Brandenburger Tor sei „kein nationales Heiligtum“, sagte gestern Senatssprecher Richard Meng. Damit ist die Berliner Regierungslinie vorgegeben: Das Land Berlin entscheidet „in enger Abstimmung“ mit dem Bezirk Mitte darüber, wer dort auftreten darf – und wer nicht. „Wenn Wowereit als Regierender Bürgermeister offiziell Obama willkommen heißt, werten wir das als öffentliches Interesse“, sagte Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD). Der Bezirk ist bei Anfragen zur Nutzung von Brandenburger Tor und Reichstagswiese zuständig für die Sondernutzung und die Verkehrslenkung. Eine Übertragung der Zuständigkeiten wird dem Vernehmen nach auch weder in der Bundestagsverwaltung noch im Bezirk erwogen. Dass Mitte die Zuständigkeit verlieren könnte, ist für Hanke „unvorstellbar. Für öffentliche Flächen ist nicht der Deutsche Bundestag zuständig“.

„Sehr unglücklich“ sei das Genehmigungsverfahren für das Gelöbnis gelaufen. Das Verteidigungsministerium hatte beim Bezirk angefragt. Hanke hatte nach eigenen Angaben aber diese Anfrage nicht auf seinem Tisch. Ein Mitarbeiter habe ohne sein Wissen die Absage ausgesprochen. „Künftig muss ich informiert werden“, sagte Hanke.

Der Senat hätte gern die Zuständigkeit für zentrale Orte in Berlin. In einem Gesetzesentwurf aus dem vergangenen Jahr ging es um Orte wie Alexanderplatz, Breitscheidplatz, Leipziger Platz, Pariser Platz, Straße des 17. Juni. Dieser Gesetzesentwurf fand bisher in der Koalition keine Mehrheit. Für das Gelöbnis, das jetzt doch am Bendlerblock stattfinden wird, wäre das auch nicht relevant gewesen: Die Reichstagswiese stand nicht auf der Liste.

CDU-Fraktionsvize Bosbach wies gestern auf die hohe symbolische Bedeutung des Reichstagsrasens als Ort für das Rekrutengelöbnis hin. Die Bundeswehr solle „raus aus der Kaserne und rein in die Gesellschaft“. Er warf dem Bezirksamt Mitte vor, „ein verkrampftes Verhältnis zur Bundeswehr“ zu haben. Wenn die Genehmigung aus organisatorischen Gründen gescheitert sei, sei das ein „Armutszeugnis“. Eine verwaltungstechnische Umwidmung der Zuständigkeiten für Orte von besonderer nationaler Bedeutung kann er sich aber nicht vorstellen. Der Bund sei schließlich nicht Eigentümer. Die Widmung einer Fläche sei Sache der Bezirksämter, der Bund könne die Zuständigkeit nicht einfach „an sich ziehen“. Dies sei übrigens auch gar nicht notwendig, wenn die Behörde bei wichtigen Entscheidungen die „nötige Sensibilität“ aufbringe.

Dagegen sieht sich der Leiter des Grünflächenamts Mitte, Harald Büttner, als Sündenbock. Der Antrag habe eine umfassende Abschirmung des Geländes verlangt. Diese sei aber laut Verwaltungsgerichtsurteil unzulässig: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Wenn das Verteidigungsministerium mit dem Gelöbnis in den öffentlichen Raum wolle, müsse es eben „Transparente und Trillerpfeifen“ aushalten.

In der Bundesregierung gibt es keine Überlegungen, eine Zuständigkeit des Bundes für Orte von nationaler Bedeutung zu schaffen. „Wir bleiben zuständig für Liegenschaften des Bundes. Und damit hat es sich“, erklärte Vize-Sprecher Thomas Steg auf Anfrage. has, J.O., sib

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false