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Berlin: Telefonieren im Auto: Zwei Monate Schonfrist für Handy-Sünder

Die Berliner Polizei will die Einhaltung des Telefonierverbotes im Auto von Beginn an überwachen. "Funkwagen, die Streife fahren, werden intensiv auf Autofahrer achten, die gegen dieses Verbot verstoßen", sagte gestern ein Beamter dem Tagesspiegel.

Die Berliner Polizei will die Einhaltung des Telefonierverbotes im Auto von Beginn an überwachen. "Funkwagen, die Streife fahren, werden intensiv auf Autofahrer achten, die gegen dieses Verbot verstoßen", sagte gestern ein Beamter dem Tagesspiegel. Zwei Monate lang will die Polizei es jedoch bei Verstößen mit Ermahnungen belassen; ab 1. April werden Handy-Sünder am Steuer mit 60 Mark Verwarnungsgeld bestraft.

Wie berichtet, dürfen Autofahrer - und Radfahrer - von Donnerstag an nur noch mit einer Freisprecheinrichtung telefonieren. Wer auf dem Rad telefoniert, zahlt 30 Mark. Erlaubt ist es lediglich, bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor zu telefonieren. Verboten bleibt das Telefon im Stau, auch vor roten Ampeln und geschlossenen Schranken darf es nicht benutzt werden. Wer einfach an den Straßenrand fährt und den Warnblinker einschaltet, weil das Telefon bimmelt, verstößt ebenfalls gegen die Straßenverkehrsordnung. Verboten ist natürlich auch das Wählen, das Senden von Kurznachrichten (so genannte SMS) und das Surfen im Internet. Als Telefonieren gilt in der Straßenverkehrsordnung ab Donnerstag die Benutzung "eines Mobiltelefons, wenn der Fahrzeugführer hierfür das Mobiltelefon aufnimmt und hält".

Der ADAC kritisierte unterdessen, dass auch billige Ohrhörer-Freisprechanlagen bei den neuen Regelungen noch erlaubt sind. "Das Gesetz geht leider nicht weit genug", sagte ein Sprecher. Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig hatte betont, dass in der Begründung des Gesetzes ausdrücklich herausgestellt sei, dass "auch die Freisprechanlage wirklich nur im Ausnahmefall genutzt werden soll, weil jede Ablenkung während des Fahrens auch ein Stück weniger Verkehrssicherheit ist". Auch der ADAC empfiehlt, am besten ganz auf das Telefon im Auto zu verzichten. Schon in der Vergangenheit verloren Autofahrer bei einem Unfall ihren Versicherungsschutz, wenn sie dabei telefonierten.

Umstritten ist, ob die Regelung die Unfallzahlen senken wird. Bei der Polizei sind Zweifel zu hören, ob sich die Verkehrssicherheit durch das Verbot erhöht. Bodewig teilte dagegen mit, er rechne mit einer höheren Verkehrssicherheit. "Es gibt eine Reihe von schlimmen Unfällen, wo sich der Verdacht ergeben hat, dass durch das Benutzen von Mobiltelefonen keine ausreichende Aufmerksamkeit für den Verkehr vorhanden war", erklärte er.

Nach einer Hochrechnung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte es allein 1996 mindestens wegen Telefonierens am Steuer 20 Tote, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte gegeben. Diese Zahlen hatte der damalige Minister Klimmt bei der Vorstellung des Gesetzes im November 2000 genannt. Nur: Damals gab es fünf Millionen Handys, heute sind es 50 Millionen. Demnach dürfte die Zahl der Toten mittlerweile weit höher liegen. Diverse Untersuchungen haben ergeben, dass die Zahl der "Fahrunsicherheiten" (Abkommen von der Spur, falsches Bremsen) beim Telefonieren mit einem Handy um den Faktor 15 steigt, auch bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung liegt der Faktor noch bei 6. Die - schwereren - "Fahrfehler" (Einlegen eines falschen Ganges, Fahren in die verkehrte Richtung) nahmen beim Telefonieren um den Faktor 6 zu, mit Freisprecheinrichtung um den Faktor 3. Unfallzahlen gibt es nicht, da die Statistik das Telefon als Ursache nicht erfasst.

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