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Berlin: Tempelhof: Bund will nicht klagen

Das Bundesfinanzministerium, aber auch das Verkehrsministerium verzichtet darauf, gegen die Entwidmung des Flughafens Tempelhof vor dem Oberverwaltungsgericht zu klagen. Auch das Geschäftsflugunternehmen Windrose Air, das von einer Schließung Tempelhofs betroffen wäre, hat noch nicht entschieden, ob Klage eingereicht wird.

Das Bundesfinanzministerium, aber auch das Verkehrsministerium verzichtet darauf, gegen die Entwidmung des Flughafens Tempelhof vor dem Oberverwaltungsgericht zu klagen. Auch das Geschäftsflugunternehmen Windrose Air, das von einer Schließung Tempelhofs betroffen wäre, hat noch nicht entschieden, ob Klage eingereicht wird. Gegen den Entwidmungsbeschluss des Senats kann nur bis 13. Juli gerichtlich vorgegangen werden. Dann läuft die Frist ab.

Die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT) rückt ebenfalls von ihrer Ankündigung ab, gegen die Entwidmung vor das Bundes- oder Landesverfassungsgericht zu gehen, um das Volksbegehren zur Erhaltung Tempelhofs als Verkehrsflughafen zu retten. Möglicherweise werde das Volksbegehren erst im Oktober gestartet, sagte ICAT- Chef Andreas Peter. Die Finanzierung sei aber gesichert. „Wir haben viele spendable Sponsoren gefunden“, sagte er gestern. Darunter seien Unternehmen und Einzelpersonen, nicht nur aus Berlin. za

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