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TEMPELHOF: „Erhebliche Steigerung des Werts“

Um den Flughafen Tempelhof besser zu vermarkten, favorisiert das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine „Fortführung des Flugbetriebs in eingeschränktem Umfang“. Etwa als Sonderflugplatz.

Um den Flughafen Tempelhof besser zu vermarkten, favorisiert das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine „Fortführung des Flugbetriebs in eingeschränktem Umfang“. Etwa als Sonderflugplatz. Damit würde die Immobilie „über ein Alleinstellungsmerkmal verfügen, das ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich stärken würde“, steht in der Antwort des BMF auf eine FDP-Anfrage. In Verbindung mit einer hochwertigen gewerblichen Nutzung könnte das „Wertschöpfungspotenzial der Liegenschaft“ optimal genutzt werden. Außerdem würde sich die Aufrechterhaltung eines eingeschränkten Flugbetriebs „erheblich wertsteigernd“ auf das Grundstück auswirken. Bei einer Schließung kämen auf den Bund für die Unterhaltung der Immobilie jährliche Kosten von fünf Millionen Euro zu. Ohne Flugbetrieb werde die Vermietbarkeit der Flächen „dadurch erleichtert, dass mit der Einstellung des Flugbetriebs der Sicherheitsbereich entfällt, der einzelne Gebäudeteile hermetisch abtrennt“. Der FDP-Landeschef Markus Löning forderte gestern erneut, den Landesentwicklungsplan zu ändern, damit der Flughafen Tempelhof offen bleibt. za

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