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Tempelhof

© Wolff

Tempelhof: Windrose Air will klagen

Ob es zu einer Verfassungsklage zum Volksbegehren kommt, ist aber noch ungewiss. Auch der Bund hält sich bedeckt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Berlin - Die Entwidmung des Flughafens Tempelhof wird von der Klägergemeinschaft um das Geschäftsflugunternehmen Windrose Air voraussichtlich angefochten. „Sobald der Bescheid vorliegt, werden wir die passenden juristischen Möglichkeiten prüfen“, sagte Windrose-Chef Thomas Stillmann dem Tagesspiegel. Die Linienfluggesellschaften seien aber nicht mehr klageberechtigt, teilte die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT) gestern nach einer Beratung mit Anwälten mit.

Der Verein ließ auch offen, ob er gegen die Entwidmung eine Verfassungsklage einreichen wird, weil das von der ICAT organisierte Volksbegehren zur Rettung Tempelhofs mit der Entwidmung des Geländes ins Leere laufen würde. Die Erfolgsaussichten einer solchen Verfassungsklage werden vom Verein „Mehr Demokratie“, der sich bundesweit für die Volksgesetzgebung engagiert, skeptisch beurteilt. Volksbegehren hätten nach geltendem Recht keine aufschiebende Wirkung auf das Verwaltungshandeln , sagt Michael Efler vom Landesverband Berlin-Brandenburg. In Berlin gebe es auch keinen juristischen Präzedenzfall.

Auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die als Haupteigentümer des Flughafengebäudes von einer Entwidmung unmittelbar betroffen wäre, hat noch „Informations- und Abstimmungsbedarf“. Deshalb wollte BImA-Chef Dirk Kühnau zu dem Gerücht, seine Behörde wolle Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einreichen, um die Entwidmung zu stoppen, gestern nicht Stellung nehmen. Der Senat sieht nach wie vor keine Anzeichen dafür, dass der Bund gegen die Entwidmung vor Gericht ziehen wird.

Die Stadtentwicklungsverwaltung stellt den 40-seitigen Bescheid „zur Entlassung der Anlagen und Flächen aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung“ den Betroffenen in dieser Woche zu. Danach ist einen Monat Zeit, Klage vor dem OVG einzureichen, die in jedem Fall aufschiebende Wirkung hätte. Wenn mögliche Klagen erfolglos bleiben, wird die Entwidmung mit der Schließung des Airports am 31. Oktober 2008 wirksam.

Das Bundesverkehrsministerium erklärte jetzt, dass die öffentliche Unterstützung für den Flughafen Tempelhof „vom Bund als Grundstückseigentümer mit Interesse zur Kenntnis“ genommen werde. Denn die Möglichkeit einer „fliegerischen Weiternutzung in reduziertem Umfang könnte als weiterer wertbildender Faktor eine wirtschaftliche Verwertung des Gesamtareals unterstützen“. Vorrangig gelte aber, dass das Projekt BBI, also der Großflughafen in Schönefeld, nicht gefährdet werden dürfe, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des Berliner CDU-Abgeordneten Peter Rzepka.

Das Ministerium bleibt auch bei seiner Einschätzung, dass Tempelhof selbst bei einer Offenhaltung als Verkehrsflughafen für die Flugbereitschaft des Bundes nur eingeschränkt nutzbar wäre. Und zwar „bei Bedarf“ – und lediglich für die kleineren Flugzeuge der Mittelstreckenflotte, soweit dies auch bei kritischen Wetterlagen technisch möglich sei. Für Staatsbesuche werde der Bund – wegen der „repräsentativen Infrastruktur“ und der Fähigkeit, alle Flugzeug-Größenklassen aufzunehmen, hauptsächlich den neuen Flughafen BBI nutzen.

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