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Berlin: Terrorverdacht: BGH hebt Haftbefehl auf

Der von der Bundesanwaltschaft des Terrorismus verdächtigte Berliner Soziologe Andrej H. bleibt auf freiem Fuß.

Der von der Bundesanwaltschaft des Terrorismus verdächtigte Berliner Soziologe Andrej H. bleibt auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob gestern den Haftbefehl gegen den 36-jährigen Wissenschaftler der Humboldt-Universität auf. Die Anordnung war bereits am 22. August gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. „Wir werden jetzt die Einstellung des Verfahrens beantragen“, sagt der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann, der Andrej H. als Anwalt vertritt. Für eine Anklage würden die Beweise nicht ausreichen, die Vorwürfe seien „haltlos und konstruiert“.

Laut dem BGH-Beschluss reicht der konspirative Kontakt von Andrej H. zu mutmaßlichen Mitgliedern der linksextremen Organisation „Militante Gruppe“ (MG) für eine Untersuchungshaft nicht aus. Zwar wird laut Gericht gegen den Soziologen „zu Recht“ ermittelt. Ein Haftbefehl sei aber nur gerechtfertigt, wenn „die große Wahrscheinlichkeit“ bestehe, dass der Beschuldigte als Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt werde. Dies könne angesichts der aufgedeckten Indizien „zurzeit“ aber nicht bejaht werden.

In etwa drei Wochen will das Gericht über die Haftbeschwerden dreier weiterer mutmaßlicher „MG“-Mitglieder entscheiden. Juristen rechnen mit einer möglichen Grundsatzentscheidung zur Einstufung extremistischer Aktivitäten als Terrorismus. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei der „MG“ um eine terroristische Vereinigung. Der Gruppe werden mehr als 20 Brandanschläge zugeschrieben – zumeist auf öffentliche Gebäude und Dienstfahrzeuge. Die Berliner Florian L. (35), Oliver R. (35) und Axel H. (46) waren festgenommen worden, nachdem sie Ende Juli in Brandenburg Brandsätze unter einem Bundeswehrlastwagen abgelegt haben sollen. Im Gegensatz zu Andrej H. sitzen sie noch in U-Haft. In seiner Entscheidung ließ der BGH ausdrücklich offen, ob es sich bei der „MG“ tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt. Was nicht nur bei Verteidiger Ratzmann „auf Bedauern“ stieß. Auch Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion im Bundestag, forderte, den Terrorismusvorwurf gegen die „MG“ fallen zu lassen: „Versuchte Brandstiftung ist strafbar, aber kein Terrorismus.“ kf

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