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Berlin: Tierischer Fall

Richter sind manchmal offenbar recht leichtsinnig. Da klagt ein Insasse des Maßregelvollzugs, der Vegetarier ist, beim Sozialgericht auf Beihilfe für einen eigenen Kochtopf.

Richter sind manchmal offenbar recht leichtsinnig. Da klagt ein Insasse des Maßregelvollzugs, der Vegetarier ist, beim Sozialgericht auf Beihilfe für einen eigenen Kochtopf. Damit will er für seine restliche Haftzeit sicherstellen, dass sein Essen nicht mit dem allergeringsten Rest von Tier kontaminiert ist. Und was macht der Richter? Entscheidet dagegen. Begründung: „Fleischrückstände auf dem Kochgeschirr können erfahrungsgemäß durch die übliche Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel wirkungsvoll beseitigt werden.“ Erfahrungsgemäß! Kann ein echter Vegetarier sich damit zufrieden geben? Was soll denn „erfahrungsgemäß“ schon heißen? Hat niemand geprüft? Wurden keine Beweise gesammelt, keine Geschirrspülen untersucht, keine Proben genommen, keine Labore beauftragt? Das birgt doch Stoff für Beschwerden! Am Ende landet der tierische Fall noch in Karlsruhe! Da fasst man sich doch an den Topf!

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