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Berlin: Todesschüsse auf Chris Gueffroy: Den Gebrauch der Schusswaffe angeordnet

Mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter begann gestern der zweite Anlauf gegen den Ex-DDR-Grenzkommandeur Ronald F., der den tödlichen Schuss auf das letzte Maueropfer Chris Gueffroy angeordnet haben soll.

Mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter begann gestern der zweite Anlauf gegen den Ex-DDR-Grenzkommandeur Ronald F., der den tödlichen Schuss auf das letzte Maueropfer Chris Gueffroy angeordnet haben soll. Ein bereits im Mai dieses Jahres anberaumter Prozess war nach dem Verhandlungsbeginn geplatzt, weil der 43-jährige Angeklagte nicht mehr zum Prozess erschienen war.

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Die Staatsanwaltschaft legt dem heutigen Fuhrunternehmer zur Last, am 5. Februar 1989 als verantwortlicher Kommandeur des Grenzregiments 33 an der innerstädischen Sektorengrenze in Berlin angeordnet zu haben, Grenzübertritte notfalls unter Einsatz der Schusswaffe zu verhindern.

Nach der so genannten Vergatterung, wie man die Ausgabe des Befehls für den Wachdienst vor Dienstantritt im Militärjargon bezeichnete, soll der Angeklagte von einer Führungsstelle aus seine Untergebenen bei der Ausführung dieses Befehls überwacht haben. Zu den vom Angeschuldigten an diesem Tag angewiesenen Grenzsoldaten gehörte auch der inzwischen bereits rechtskräftig verurteilte Ingo H., der in der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1989 auf den 20 Jahre alten Chris Gueffroy und dessen gleichaltrigen Freund schoss.

Die beiden Männer wollten in dieser Nacht den Ostteil der Stadt über die Bezirksgrenze zwischen Treptow und Neukölln verlassen. Um die Grenzanlagen zu überwinden, führten sie selbst gefertigte Wurfanker mit. Gegen 22.30 Uhr überwanden sie die Hinterlandmauer und kletterten über den Signalzaun.

Dabei lösten sie Alarm aus. Als die beiden Flüchtenden unter Feuerstößen der Grenzposten versuchten, einen weiteren Metallzaun zu überwinden, gab der Grenzposten Ingo H. mit seiner Kalaschnikoff-Maschinenpistole zunächst zwei Schüsse auf die Füße von Chris Gueffroy ab. Da Gueffroy stehen blieb, gab H. nach einer Weile einen weiteren Schuss auf ihn ab, der Gueffroy ins Herz traf.

Doch so genau wie die damaligen Vorfälle dokumentiert sind, so zäh gestaltete sich am Freitag der Prozessauftakt: Der Staatsanwalt sollte erst nach einer vierstündigen Antragsflut des Verteidigers dazu kommen, seine Anklageschrift zu verlesen. Immer wieder brachte der Vertreter des Pflichtverteidigers Eisenberg, Rechtsanwalt Ernesti, neue Anträge ein, was zahlreiche Unterbrechungen und Beratungen nach sich zog. Zunächst beantragte er, den Vorsitzenden Föhrig wegen Befangenheit abzulehnen. Er begründete den Antrag damit, dass der Vorsitzende dem Angeklagten zur Verfahrenssicherung eine zusätzliche Pflichtverteidigerin beigeordnet hatte. Nachdem die Kammer den Befangenheitsantrag wegen seiner offensichtlich verfahrensverzögernden Absicht als unzulässig abgelehnt hatte, führte der Vertreter von Rechtsanwalt Eisenberg an, die zugeordnete Anwältin sei eine ehemalige Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit.

Der Prozess wird voraussichtlich bis Dezember dauern und am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

Peter Murakami

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