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Berlin: Todesschütze: Anwältin für Psychiatrie

Berlin - Todesschütze Mehmet Y. gehört aus Sicht der Verteidigung in die Psychiatrie.

Berlin - Todesschütze Mehmet Y. gehört aus Sicht der Verteidigung in die Psychiatrie. Als er zwölf Kugeln auf ein Auto abfeuerte, in dem seine Ex-Frau und vier ihrer Verwandten saßen, habe er unter einer wahnhaften Psychose gelitten, sagte am Freitag eine Anwältin. Y. habe auch nicht gezielt auf Personen, sondern auf den Wagen geschossen. Er müsse behandelt werden, damit sich solche Taten nicht wiederholen. Sie beantragte seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten ist im Prozess umstritten. Sie war nach einem Gutachten nicht eingeschränkt bei seiner Tat am 4. August 2011 in Wedding. Darauf stützte sich auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs in drei Fällen beantragte sie lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre für Y. eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen.

Ein Racheakt war es aus Sicht der Anklage. Der 25-Jährige habe sich drei Monate nach der Scheidung vor dem Haus seiner Ex-Frau auf die Lauer gelegt. Aus „unendlicher Liebe“ sei „grenzenloser Hass“ geworden. Er habe sich an der Familie rächen wollen, weil er sie für die Trennung verantwortlich machte. Die Mutter der Ex-Frau des Angeklagten wurde tödlich getroffen, die Schwester starb in einer Klinik. Die Plädoyers werden am 9. Juli fortgesetzt. K.G.

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