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Berlin: Tödliche Gefahr: Warnung vor Lampenölen

Die Senatsgesundheitsverwaltung warnt vor dem Kauf von ungefärbten Lampenölen mit dem Warnhinweis R 65. In diesem Sommer seien in Deutschland tödliche Unfälle mit Kindern bekannt geworden, die durch das Verschlucken dieser Substanz verursacht wurden.

Die Senatsgesundheitsverwaltung warnt vor dem Kauf von ungefärbten Lampenölen mit dem Warnhinweis R 65. In diesem Sommer seien in Deutschland tödliche Unfälle mit Kindern bekannt geworden, die durch das Verschlucken dieser Substanz verursacht wurden. Seit geraumer Zeit stünden Ersatzstoffe zur Verfügung. Diese seien zumeist auf Rapsölbasis hergestellt und bewirkten beim versehentlichen Verschlucken keine gravierenden gesundheitlichen Schäden. Lampenöle, die mit dem Gefahrenhinweis R 65 versehen seien, sollten grundsätzlich nicht gekauft werden, betonte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung.

Immer wieder komme es zu schweren Unfällen mit Lampenölen, Grillanzündern und Petroleum. Gerade für Kinder bergen die Flüssigkeiten tödliche Gefahren: Schon das Saugen am Docht könne schwere Schäden hervorrufen. Besonders Kleinkinder sollten von den Substanzen fern gehalten werden. Duftende und gefärbte Lampenöle sind seit 1999 verboten. Doch auf dem Markt seien noch immer ungefärbte Lampenöle mit dem Warnhinweis R 65: „Kann beim Verschlucken Lungenschäden auslösen.“ ddp

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