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Berlin: Tödliche Raserei – Polizei greift durch

20-jähriger Unfallfahrer soll seinen Führerschein verlieren. Doch das Procedere ist kompliziert

Der Unfallfahrer, der am Freitagabend zwei Fußgänger tötete, hatte keinen Führerschein dabei – deshalb konnte die Polizei ihm auch nicht sofort den Führerschein abnehmen. Doch bis zum Prozess wegen fahrlässiger Tötung, der möglicherweise erst in neun Monaten stattfinden wird, soll der 20Jährige seine Fahrerlaubnis wohl nicht behalten dürfen. Die Verkehrspolizei ist optimistisch, dass die Staatsanwaltschaft möglichst schnell den Antrag auf Einziehung stellen wird. Dies sagte der Leiter des Verkehrsunfalldienstes der zuständigen Direktion 4, Karl-Heinz Frost, gestern.

Wie berichtet, war der 20-Jährige am Freitagabend auf der Kleiststraße mit „stark überhöhter Geschwindigkeit“ – so die offizielle Darstellung der Polizei – mit einem Taxi zusammengestoßen. Der Fahrer hatte dann die Kontrolle verloren, hatte sich mehrfach mit seinem Wagen um die eigene Achse gedreht und war dann gegen eine Ampel geprallt, neben der zwei Fußgängerinnen standen. Die Wucht war so groß, dass die beiden Fußgängerinnen – Mutter und Tochter, die zu Besuch in Berlin waren – 20 Meter durch die Luft geschleudert wurden. Die 72-Jährige starb am Sonnabend, die 44-Jährige am Sonntag an den Folgen. Damit erhöhte sich die Zahl der Verkehrstoten auf 43 in diesem Jahr.

Wie es hieß, soll der 20-Jährige seinen Wagen, einen PS-starken nagelneuen Golf, möglicherweise auf bis zu Tempo 100 beschleunigt haben. Um ihm den Führerschein abzunehmen, „müssen Fakten auf den Tisch“, wie Frost sagte. „Ich bin guter Dinge, dass uns das gelingt“, sagte Frost. Die Polizei will jetzt die etwa 15 Zeugen befragen, zudem wird ein technisches Gutachten erstellt. Wie berichtet, hatte die Polizei das total zerstörte Wrack des Fahrzeugs beschlagnahmt. Der Fahrer war bei dem Unfall nicht verletzt worden, wegen Straftaten oder größerer Verkehrsdelikte ist er nach Polizeiangaben nicht bekannt. Bei der Einziehung von Führerscheinen sind der Polizei enge Grenzen gesetzt. Klare Fälle sind Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht – oder der Fahrer muss massiv gegen die Regeln verstoßen haben. Wichtig ist die Stärke der Schuld, nicht die Größe der Folgen, erläuterte eine Expertin der Polizei. Entscheidend sei nicht, dass der Fahrer zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat, sondern wie schwer er den Verkehr gefährdet hat. Die Verkehrspolizei weiß, dass dies nur schwer nachvollziehbar ist. Auch beim Tagesspiegel hatten sich gestern Leser und auch Zeugen des Unfalls gemeldet und empört gefragt, wieso der 20-Jährige seinen Führerschein behalten durfte. Ein Zeuge, der 15 Meter neben den beiden Frauen gestanden hatte, sprach von einem „Wahnsinnstempo, mit dem der Wagen herangeschossen kam“.

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