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Berlin: Tödliches Abfahrtssignal auf dem Bahnhof

Zugabfertiger wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte einen eingeklemmten Fahrgast zu spät gesehen

„Zurückbleiben, bitte!“, dröhnte es aus dem Lautsprecher. Die Bahn Richtung Zehlendorf setzte sich in Bewegung. Zu spät sah der Zugabfertiger auf den Monitor, der ihm das Geschehen am sechsten Waggon zeigte. Der 71-jährige Klaus Sch. versuchte verzweifelt, seinen eingeklemmten Arm aus der Tür zu ziehen. Er lief neben dem Zug. Er stürzte. Acht Sekunden wurde der 71-jährige Fahrgast mitgeschleift. Er starb einen Monat später an seinen schweren Verletzungen.

Der schreckliche Unfall auf dem S-Bahnhof Schöneberg beschäftigte gestern das Amtsgericht Tiergarten. War es Fahrlässigkeit des Zugabfertigers Mario S., die zum Tod des Fahrgastes führte? Der Angeklagte hörte die Vorwürfe kopfschüttelnd. „Ich arbeite seit 1990 bei der Bahn“, begann er seine Aussage mit einem Hinweis auf seine Berufserfahrung. An jenem Tag sei es zu Verspätungen gekommen, weil wieder einmal gebaut wurde auf der Strecke. Gleis 1 war gesperrt. „Alle Züge fuhren über Gleis 2.“ Er sah die Umsteiger, die von der Ringbahn kamen. Erneut habe er gewarnt: „Zurückbleiben, bitte!“

Doch den Rentner, über den später Zeugen sagten, dass er gebrechlich gewirkt habe, will Mario S. nicht gesehen haben. „Erst nach einem Kontrollblick auf alle Monitore gab ich den Zug zur Abfahrt frei.“ Der Angeklagte, der am 15. August 2002 als örtlicher Fahrdienstleiter auf dem Bahnhof eingesetzt war, kann sich noch an „viele Leute“ erinnern. Sie hätten in der Nähe des Zuges gestanden. „Es war völlig unübersichtlich.“ Dennoch will er auf keinem der fünf Monitore eine gefährliche Situation erkannt haben. „Plötzlich sehe ich, wie ein Fahrgast neben dem Zug herläuft.“ Sofort habe er dem Zugführer angewiesen, wieder zu stoppen. Es dauerte acht tödliche Sekunden, bis die Bahn stand.

Die Technik hat ihre Grenzen. Ein Gutachter erklärte das dem Gericht. Eigentlich gehen die Türen der neueren Züge automatisch wieder auf, wenn eine Person oder ein Gegenstand eingeklemmt ist. Der Triebwagenfahrer sieht per Lichtsignal, dass er nicht abfahren darf. Eine Hand aber ist zu schmal. „Bis 4,5 Zentimeter reagiert die Tür nicht“, sagte der Sachverständige. Klaus Sch. war mit der linken Hand oder dem linken Unterarm eingeklemmt.

„Er hing fest, schrie, fiel und überschlug sich“, sagte ein Augenzeuge im Prozess. Ein anderer schimpfte vor allem auf die S-Bahn. „Es war zwar am frühen Nachmittag, aber kolossal dunkel auf dem Bahnsteig.“ Erst nach dem tödlichen Unfall seien zusätzliche Leuchten angebracht worden.

Der 33-jährige S-Bahn-Mitarbeiter und sein Anwalt wollten einen Freispruch erreichen. Der Richter sah das anders. Je unübersichtlicher die Situation sei, um so aufmerksamer müsse ein Zugabfertiger sein, hielt er S. vor. Der Rentner habe sich auch nicht schnell bewegen können – aufgrund seines Alters und auch, weil er angetrunken war. Bei mehr Aufmerksamkeit des Angeklagten wäre es nicht zu dem tödlichen Unfall gekommen, stand für den Richter fest. Das Opfer trage schon eine erhebliche Mitschuld. „Das Abfahrtssignal war bereits gegeben, die Lampen am Zug erloschen, der Mann hätte nicht mehr einsteigen dürfen.“ Gegen Mario S. erging deshalb wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Kerstin Gehrke

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