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Berlin: Tragischer Unfall im Operationssaal: Atemschlauch brannte in der Luftröhre

Der Patient verstarb 19 Monate nach dem Unglücksfall im Uniklinikum Benjamin Franklin

Ein tragisches Unglück im Operationssaal hat einen 35-jährigen Berliner möglicherweise das Leben gekostet – und das nach einem langen Leidensweg.

Der begann am 19. Dezember 2001: Jörg Schiffer wird für einen Routineeingriff in den Operationssaal des Universitätsklinikums Benjamin Franklin in Steglitz geschoben. Er leidet seit seinem 19. Lebensjahr an so genannten Papillomen, warzenähnlichen Wucherungen auf seinen Stimmbändern, die regelmäßig entfernt werden müssen, so auch vor anderthalb Jahren. Jörg Schiffer ist in Vollnarkose, nur so ist die Operation machbar. Die Wucherungen sollen dann mit einem Laser abgetragen werden – ein Standard-Eingriff, tausendfach geprobt. Auch Jörg Schiffer hat diesen Behandlung schon mehrere Male hinter sich gebracht. Denn nach jeder Entfernung wachsen die von Viren verursachten Papillome wieder nach. Würde man sie nicht regelmäßig beseitigen, wäre die Luftröhre irgendwann zugewuchert.

Doch diesmal geht etwas schief. Der Laser erhitzt den Plastikschlauch, den die Chirurgen Schiffer in die Luftröhre geschoben haben, um den narkotisierten Patienten mit Sauerstoff zu versorgen. Der Schlauch, Tubus genannt, fängt an zu schmoren, entflammt schließlich – in der Luftröhre. Die leitende Chirurgin bricht die Operation sofort ab, zieht den Schlauch aus dem Körper. Zu spät. Die Atemwege des Mannes tragen schwere Verbrennungen davon, die Asche des verschmorten Schlauches hat sich überall abgesetzt.

Für den jungen Koch aus Charlottenburg beginnt ein Martyrium. Zunächst versetzen ihn die Ärzte des Universitätsklinikums in ein künstliches Koma. Später versuchen sie, die Asche, die sich in der Luftröhre abgelagert hat, zu entfernen. Es dauert Wochen, bis Schiffer so weit genesen ist, dass er entlassen werden kann.

Schon wenig später wird er erneut eingeliefert. Er leidet unter starker Atemnot. Denn die Narben der Brandwunden verengen seine Luftröhre. Wieder starten die Ärzte einen Noteingriff. Sie setzen ihm einen Stent ein, das drahtverstärkte Stück eines Plastikrohres, um die Atemwege zu weiten. Doch Schiffers Zustand bessert sich nicht. Schließlich wird er in eine westdeutsche Spezialklinik verlegt. Umsonst: Am 11. Juli stirbt er. In Zeitungsanzeigen erheben die Angehörigen schwere Vorwürfe gegen die Ärzte: Deren „Hilfe“ habe einen „19-monatigen qualvollen Überlebenskampf“ verursacht. „Einem jungen Mann wurde seine Chance auf ein glückliches, hoffnungsvolles und erfülltes Leben genommen.“

„Wir wissen nicht hundertprozentig, was dieses tragische Unglück damals ausgelöst hat“, sagt Wolfgang Hinkelbein, Ärztlicher Direktor des Benjamin-Franklin-Klinikums, in der Rückschau. Noch immer werden die näheren Umstände des Unfalls untersucht. „Wir haben keinen Materialfehler gefunden“, sagt der Ärztliche Direktor. Trotzdem wundert er sich: „Laut Herstellerangaben war der Tubus nicht entflammbar. Doch er ist entflammt.“ Insider sagen, das solche Tuben genau deshalb so teuer sind, weil sie nicht brennbar sein sollen.

Der Unfall ist aus Sicht von Wolfgamg Hinkelbein eine Verkettung unglücklicher Umstände. Ein Laser, der in der Nähe von offenbar entflammbarem Material arbeitete. Der Sauerstoff zur Beatmung, der den Brand des Tubus noch nährte. So ein Unfall sei noch nie vorgekommen, zumindest sei er noch nirgendwo beschrieben worden. Generell bestehe zwar bei jeder Laseroperation ein gewisses Risiko, dass sich Material entzünden könnte. Deshalb gebe es auch Vorkehrungen, um das zu vermeiden. Nach diesem Unglücksfall habe man noch einmal Vorkehrungen getroffen, dass ein solches Ereignis nicht mehr eintrete.

Der Rechtsanwalt der Familie hatte sich schon zu Lebzeiten von Jörg Schiffer an die Haftpflichtversicherung des Klinikums gewandt und Schadenersatz und Schmerzensgeld für seinen Mandanten gefordert. Die Versicherung erkannte diese Ansprüche auch soweit an, dass sie zunächst eine Abschlagszahlung überwies. Denn der Schaden für den Patienten sei offensichtlich. Nach Tagesspiegel-Informationen handelt es sich dabei um eine fünfstellige Summe. Der endgültige Betrag stehe noch nicht fest, sagt Hinkelbein, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei.

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