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Berlin: Tretminen-Alarm

Ärgerlich, überall Hundehaufen. Nach Paragraph 8, Absatz 3 des Straßenreinigungsgesetzes dürfen Hundebesitzer die Straßen und Bürgersteige nicht mit Hinterlassenschaften ihres Lieblings verschmutzen.

Ärgerlich, überall Hundehaufen. Nach Paragraph 8, Absatz 3 des Straßenreinigungsgesetzes dürfen Hundebesitzer die Straßen und Bürgersteige nicht mit Hinterlassenschaften ihres Lieblings verschmutzen. Und die Parks auch nicht, steht im Grünanlagengesetz.

Kosten: Rund 100 Euro Bußgeld oder, wenn der Erwischte sofort zahlt, Verwarngeld von 25 Euro.

ErwischFaktor: Gering. Es gibt kaum Anzeigen, kaum Bußgelder. Im vergangenen Jahr waren es ganze 63. Das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg hat für ganz Berlin nur einen Mitarbeiter, der für weggeworfenen Müll und Hundehaufen zuständig ist. „Den können wir nicht auch noch auf Streife schicken“, sagt Fachbereichsleiter Ulrich Krüger. Das Amt ist auf die Hilfe der Polizei angewiesen. frh

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