Trotz Urteil : Polizeipräsident lässt weiter auf Demos filmen
28.07.2010 22:46 UhrEr werde jetzt Berufung gegen den Spruch des Verwaltungsgerichts einlegen, sagte Glietsch in der „RBB“-Abendschau am gestrigen Mittwoch.
Die Richter hatten zuvor in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil vom 5. Juli das Filmen von friedlichen Demonstrationen für rechtswidrig erklärt. Die Polizei dürfe nur dann Aufnahmen machen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Straftaten oder Gewalt gebe. Die Richter begründeten ihre Entscheidung in ihrem Urteil weiter damit, dass eine solche Maßnahme einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle.
Für den Fall, dass er vor Gericht scheitere, wolle Glietsch das Abgeordnetenhaus auffordern, ein Berliner Versammlungsgesetz zu erlassen, das der Polizei das Filmen von friedlichen Demonstrationen erlaubt.
(ho/ddp)
















