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Berlin: U-Bahn-Schubser wollte psychiatrische Hilfe

Asylbewerber bat vergeblich um Behandlung / Staatsanwalt ließ ihn unmittelbar vor der Tat frei

Der 19-jährige Liberianer, der am vergangenen Sonnabend eine 24 Jahre alte Studentin vor einen U-Bahnzug gestoßen hat, wollte sich zwei Tage zuvor psychiatrisch behandeln lassen. Nach Tagesspiegel-Informationen meldete sich der Asylbewerber am Donnerstagabend gegen 22 Uhr im Urban-Krankenhaus. Dort wurde er aber am folgenden Freitag gegen 9 Uhr fortgeschickt. Die Ärzte lehnten angeblich eine Behandlung ab. Sie sei nicht notwendig. Daraufhin weigerte sich der Mann, die Klinik zu verlassen und beschimpfte das Personal. Er drohte: „Ich schlage euch alle tot und beiße euch!“ Bei seiner Festnahme durch die zu Hilfe gerufene Polizei trat der Mann eine Polizistin. Diese stürzte und verletzte sich leicht.

Auch ihr Kollege wurde verletzt, als er versuchte, den 19-Jährigen mit Handschellen zu fesseln. Als er später in der Gefangenensammelstelle durchsucht werden sollte, versuchte er einen Polizeiangestellten in den Oberschenkel zu beißen, als dieser ihm die Schuhe auszog. Bei dem Liberianer wurden geringe Mengen Drogen und Bargeld gefunden. Gegen den Mann wird nun auch wegen des Verdachts des Drogenhandels ermitteltDer Mann war bereits in der Vergangenheit Patient in der psychiatrischen Abteilung des Urban-Krankenhauses. Nach rund einer Woche Behandlung sei er aber als geheilt entlassen worden, heißt es aus der Polizei. Vom Krankenhaus war gestern keine Stellungnahme zu erhalten.

Nach seiner Festnahme am Freitagvormittag wollte die Polizei den Mann einem Richter zum Erlass eines Haftbefehles vorführen. Der Staatsanwalt aber entließ ihn. Kaum hatte der Mann gegen 13.50 Uhr am Sonnabend die Gefangensammestelle im Gebäude das Landeskriminalamtes am Tempelhofer Damm 12 verlassen, ging er zum nahegelegenen U-Bahnhof Paradestraße, wo er um 14.08 Uhr die 24-jährige Studentin packte und vor einen einfahrenden Zug stieß. Die Frau erlitt, wie berichtet, schwere Kopfverletzungen. Wegen dieser Tat wurde dann gegen den Asylbewerber Haftbefehl erlassen. Er sitzt jetzt im Haus Kieferngrund.

Für die Staatsanwaltschaft bildeten weder der Rauschgiftbesitz noch der Hausfriedensbruch im Krankenhaus und auch nicht der Widerstand bei seiner Festnahme ausreichende Haftgründe: „U-Haft ist keine vorgezogenen Strafe und hat nicht die Aufgabe, nicht zurechnungsfähige Menschen aus dem Verkehr zu ziehen“, sagte Justizsprecher Björn Retzlaff.weso

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