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Jede Akte ein Schicksal, das wartet: Stapel im Sozialgericht, Invalidenstr. 52 im Bezirk Mitte.

© Thilo Rückeis

Überlastete Justiz in Berlin: Gericht zahlt Klägern Entschädigung für langen Prozess

Wenn es bei Gericht nicht vorangeht, kann das den Beteiligten Geld bringen. Speziell das Berliner Sozialgericht musste Entschädigungen zahlen. .

Von Fatina Keilani

Weil Verfahren zu lange dauerten, musste das Sozialgericht Berlin einigen Klägern insgesamt 46.900 Euro Entschädigung zahlen. Das geht aus einer noch nicht veröffentlichten parlamentarischen Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor. Luthe hatte gefragt, wie viele Verzögerungsrügen seit der Einführung dieses Instruments im Jahr 2011 erhoben worden seien, und wie viel an Entschädigungen gezahlt wurde.

Der Senat hatte die Erfassung 2012 eingestellt

Der Senat antwortete, man habe wegen geringer Zahlen das Zählen 2012 eingestellt. „Diese Begründung ist absurd“, sagte Luthe dem Tagesspiegel am Montag. „Geringe Zahlen machen wenig Arbeit, es ist also eher anzunehmen, dass die Erfassung eingestellt wurde, weil die Zahlen unangenehm hoch gewesen wären, was auch eher der Realität an Berliner Gerichten entspricht.“

Luthe verwies auf eine frühere Anfrage von ihm zur Verfahrensdauer bei den Gerichten, aus der hervorgeht, dass Zivilverfahren in Berlin in drei bis sieben Monaten beendet sind. Dies entspreche nicht der Wahrnehmung vieler Rechtsanwälte.

Das Berliner Landgericht musste nur 5200 Euro zahlen

Mit der Verzögerungsrüge wird Verfahrensbeteiligten ein Anspruch auf Entschädigung gegeben, wenn sie einen Nachteil dadurch erleiden, dass ein Prozess unangemessen lange dauert.

Die Entschädigungssumme, die das Sozialgericht zu zahlen hatte, ist mit Abstand die höchste in der Tabelle, die anderen Posten sind vernachlässigenswert. So musste etwa das Landgericht 5200 Euro zahlen, das Oberverwaltungsgericht 4800 Euro.

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