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So soll es sein: Eine Kontrolleurin der S-Bahn zeigt ihren Dienstausweis und bekommt dafür den gültigen Fahrausweis gezeigt.

© Paul Zinken/dpa

Überlastung der Justiz: Schwarzfahrer überrollen Berliner Justiz

Immer mehr Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung werfen die Frage auf, ob das Delikt noch Straftatbestand sein kann - oder besser Zugänge als Tickets kontrolliert würden.

Die Berliner Justiz hat in diesem Jahr mit so viel Schwarzfahrern zu tun wie noch nie. Bis Ende September dieses Jahres hat die S-Bahn mit rund 35.000 bereits so viele Strafanzeigen erstattet wie im gesamten Vorjahr. Die BVG meldete im selben Zeitraum mehr als 8.000 Schwarzfahrer bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Während die Quote der Passagiere ohne oder mit ungültigem Ticket gegenüber den Vorjahren weiter leicht sinkt, könnte die Zahl der Verfahren bei Gerichten und Ermittlungsbehörden im Jahr 2017 erstmals die Rekordmarke von 50.000 erreichen.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, Schwarzfahren als Delikt aus dem Strafgesetzbuch zu streichen: „Um diese Form der Kriminalität zu bewältigen, werden erhebliche Ressourcen gebunden, angefangen bei der Polizei bis hin zu den Gefängnissen“, sagte Behrendt dem Tagesspiegel am Sonntag. Es sei davon auszugehen, dass allein in Berlin ständig 100 bis 200 Personen wegen Schwarzfahrens in Haft sitzen. Deshalb könne die Tat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft und nur noch mit einem Bußgeld belegt werden. „Es wäre zu wünschen, dass man sich bei der Justizministerkonferenz oder im Bundesrat zu einer entsprechenden Initiative entschließt“, sagte Behrendt. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und seine SPD sind bisher gegen einen solchen Schritt.

Regelmäßige Zugangskontrolle wäre effektiverals sporadische Fahrkartenkontrolle

Den Anstoß für die jüngste Debatte um Schwarzfahrer hat der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gegeben. „Wenn wir erkennen, dass eine Vorschrift ausgedient hat oder zu einer Fehlentwicklung führt, müssen wir über die Änderung unserer Gesetze sprechen", sagte Biesenbach dem Tagesspiegel am Sonntag. Es sei zu diskutieren, ob ein Fahrgast, der keine Kurzstreckenfahrkarte vorweisen kann, gleich ein Fall für den Staatsanwalt sei. „Hier können auch ein empfindliches Bußgeld und elektronische Zugangskontrollen wie in anderen europäischen Ländern ausreichend sein“.

Der Deutsche Richterbund mahnt, die Verfolgung von Schwarzfahrern dürfe nicht die Justiz überlasten. „Beim Thema Schwarzfahren sind in erster Linie die Verkehrsbetriebe in der Pflicht, die vorbeugend mehr dagegen tun müssen“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Die Unternehmen sollten durch effektive Zugangskontrollen dafür sorgen, dass Bahnen und Busse nicht mehr problemlos ohne Fahrschein betreten werden können.

„Damit entfielen sehr viele Schwarzfahrten, mit denen Staatsanwaltschaften und Gerichte sich bislang beschäftigen müssen“. Der Vorgang solle mit der Vertragsstrafe von 60 Euro erledigt sein, verlangt der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg. „Wir überfordern sonst die staatlichen Sanktionsmechanismen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft benötigen wir an anderer Stelle." Die Schwarzfahrerquote lag bei der BVG zuletzt bei 5,7 Prozent und bei der S-Bahn bei 3,9 Prozent. Die absolute Zahl der Schwarzfahrer hängt stark von der Kontrolldichte ab. Im Juli 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 auf 60 Euro angehoben.

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