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Berlin: Um ein Haar: Mordfall nach elf Jahren vor Gericht

Der Täter hinterließ einen „genetischen Fingerabdruck“ auf der Jacke des Opfers. Dank DNA-Analyse ist dies heute ein fast untrüglicher Beweis

Der Schwiegersohn fand Oskar Augustin erdrosselt in seiner Wohnung, die Hände vor dem Bauch gefesselt. Vom Mörder des 77-Jährigen fehlte jede Spur – fast jede. Denn mit dem fremden Haar, das die Spurensicherung auf der Jacke des Toten entdeckte, konnte die Polizei nicht viel anfangen, damals im April 1992. Erst mit den Fortschritten in der DNA-Analyse gelang es den Ermittlern, den mutmaßlichen Mörder von Oskar Augustin zu überführen. Am Donnerstag beginnt vor dem Landgericht der Prozess gegen Gavril-Traian R. Zwar bestreitet der 29-jährige Rumäne den Raubmord, doch die Wissenschaftler sind sich sicher: „Die Wahrscheinlichkeit, dass das Haar nicht vom Angeklagten stammt, liegt bei einer Milliarde zu eins“, sagt Justizsprecher Björn Retzlaff.

Die DNA-Analyse hat die Kriminalistik revolutioniert. Das Berühren einer Türklinke, der Schluck aus dem Wasserglas, die Hand am Koffergriff können heutzutage den Täter überführen. Wie beispielsweise den 62-jährigen Bombenleger von Dresden, der erst am Montag verhaftet wurde. Im Fall Anna Lindh setzt die schwedische Polizei ebenfalls auf den genetischen Fingerabdruck, um dem Verdächtigen den Mord an der Außenministerin nachzuweisen. Auch in den Berliner Gerichtssälen spielt die DNA-Analyse eine immer größere Rolle: Im Frühjahr überführte eine winzige Blutspur beispielsweise Oliver Alt, der in einer Weißenseer Villa ein Ehepaar erschlagen hatte.

Auf die herkömmlichen Methoden angewiesen, wären die Ermittler im Fall Oskar Augustin weiterhin aufgeschmissen gewesen. Weil der 77-Jährige offenbar häufig junge Männer in seiner Hohenschönhausener Wohnung empfing, fand die Polizei etliche fremde Fingerabdrücke – auch die von Gavril-Traian R. und seinem bis heute flüchtigen Bruder Cornel B. „Die Abdrücke haben aber lediglich bewiesen, dass die beiden irgendwann an der Wohnungstür waren“, sagt Retzlaff. Der Polizeipräsident setzte eine Belohnung von 10000 Mark aus, trotzdem gerieten die Ermittlungen ins Stocken.

Bis die DNA-Analyse es möglich machte. Da schickte die Polizei das Haar ins Labor, machte sich auf die Suche nach Gavril-Traian R. und fand ihn in Rumänien. Nicht nur die rumänische Polizei, sondern auch Gavril-Traian R. spielte zunächst mit und gab im Ausland freiwillig eine Speichelprobe ab. Als das Ergebnis der DNA-Analyse vorlag, setzten die Ermittler sofort eine internationale Fahndung in Gang. Nach dreijähriger Suche wurde Gavril-Traian R. im vergangenen April in Ungarn festgenommen.

Als im April die Gen-Datenbank des Bundeskriminalamts in Wiesbaden ihr fünfjähriges Bestehen feierte, fehlte der Fall Augustin noch in der Statistik. Damals hatte Innenminister Otto Schily die spektakulären Erfolge zusammengefasst: Mittels des genetischen Fingerabdrucks wurden seit 1998 unter anderem 144 Tötungsverbrechen und 419 Sexualdelikte aufgeklärt, es wurden alte, schon aufgegebene Kriminalfälle enträtselt. Das Gesetz verlangt für einen genetischen Fingerabdruck eine Straftat „von erheblicher Bedeutung“. Bisher durften also nur Schwerverbrecher in der Kartei gespeichert werden. Im neuen Sexualstrafrecht vom Juli dieses Jahres ist der Personenkreis erweitert worden.

Er mag so eindeutig sein wie er will, trotzdem führt eine DNA-Spur nicht zwingend zu einer Verurteilung vor Gericht. Ein einziges Barthaar sollte auch Lars W. (33) im Juli überführen. Der Verkäufer war angeklagt, eine 52-jährige Prostituierte in ihrer Köpenicker Wohnung mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Die DNA-Analyse hatte ergeben, dass ein zwischen den Beinen des Opfers gefundenes Barthaar von Lars W., einem ihrer Freier, stammt. Aber war er deshalb auch ihr Mörder? Im Zweifel für den Angeklagten, urteilte das Gericht und sprach Lars W. frei. Der Staatsanwalt hat allerdings Revision eingelegt.

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