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Berlin: Umzug mit Behörde nach Jena ist unausweichlich

"Dienstliche Belange haben grundsätzlich Vorrang vor den privaten Interessen des Beamten" - den Satz hat das Berliner Verwaltungsgericht im vorigen Jahr wie aus Stein für alle Staatsdiener gemeißelt, die von der Behördenverschiebung im vereinten Deutschland betroffen sind. Die Berlinerin, auf die der Satz damals gemünzt war, hat jetzt aufgegeben.

"Dienstliche Belange haben grundsätzlich Vorrang vor den privaten Interessen des Beamten" - den Satz hat das Berliner Verwaltungsgericht im vorigen Jahr wie aus Stein für alle Staatsdiener gemeißelt, die von der Behördenverschiebung im vereinten Deutschland betroffen sind. Die Berlinerin, auf die der Satz damals gemünzt war, hat jetzt aufgegeben. Sie muss nach Jena. Gestern hat sie ihre Klage gegen das Deutsche Patentamt zurückgenommen - wegen Aussichtslosigkeit.

Mit einstweiligen Beschlüssen hatte das Verwaltungsgericht in den letzten beiden Jahren klar gemacht, dass es in Berlin jedenfalls keine Nachsicht beim Umzug gibt. Jeder Beamte müsse damit rechnen, dass seine Dienststelle oder sein Dienstposten verlagert werden könnte, hieß es schon 1998. Damit verbundene "typische Härten" seien hinzunehmen. Nur außergewöhnliche Härten könnten zu einem anderen Ergebnis führen. "Außergewöhnlich" fanden die Richter es aber eben nicht, dass der Ehemann der Beamtin in Jena keine Stelle findet, "so dass der Umzug der Antragstellerin entweder zu dessen Arbeitslosigkeit oder zur Trennung der Eheleute während der Woche führen werde".

Die Frau ist Bundesbeamtin in der Berliner Dienststelle des Deutschen Patentamts. Da die Dienststelle im Wesentlichen nach Jena verlagert worden ist, sollte sie mit umziehen. Ihren Einwand, dass dies mit unzumutbaren persönlichen und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sei, hatte schon das Bundesjustizministerium als oberste Behörde zurückgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht machte ihr gestern noch einmal klar, dass ihre Klage aussichtslos sei.

Dem Gericht bleibt nun etwas Arbeit erspart. Insgesamt allerdings hat ihm der Regierungsumzug aber eine "signifikante Erhöhung" bei den Prozessen aus dem Beamtenrecht gebracht, wie der Gerichtspräsident Alexander Wichmann vor ein paar Tagen beklagt hat.

Auch der Hauptstadt-Status Berlins macht den Richtern seit einiger Zeit zusätzliche Arbeit, ohne dass es deshalb eine Stellen-Vermehrung gegeben hätte. Das spektakulärste Beispiel für die neuen Tätigkeitsfelder ist die Klage, die gerade von der CDU gegen die Sanktionen für ihre "Parteifinanzierung" eingegangen ist. Da der Bundestag in Berlin sitzt, ist auch das Berliner Verwaltungsgericht zuständig.

Die Verfahrensdauer werde weiter steigen, hat Wichmann bei dieser Lage für sein Gericht prognostiziert. Ohnehin dauert es heute bis zum Abschluss der 1. Instanz schon fast drei Jahre: Ein Urteil ergeht durchschnittlich nach 34 Monaten. Wenn Beamte gegen den Staat klagen, sind es inzwischen sogar mehr als vier Jahre.

Hans Toeppen

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