zum Hauptinhalt
Karl-Heinz Kurras

© Archiv

Unerlaubter Waffenbesitz: Anklage gegen Kurras erhoben

Der frühere Polizist und Stasi-Mitarbeiter Karl-Heinz Kurras, der am 2. Juni 1967 Benno Ohnesorg erschossen hatte, wird wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. In Kurras' Spandauer Wohnung waren Mitte Juni diesen Jahres ein Revolver und ein Totschläger sichergestellt worden.

Der frühere Polizist und Stasi-Mitarbeiter Karl-Heinz Kurras wird wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Steltner am Donnerstag. In Kurras’ Spandauer Wohnung waren Mitte Juni ein Revolver vom Kaliber 38 und ein Totschläger sichergestellt worden. Für den Revolver hatte Kurras keine Waffenbesitzkarte. Der Ex-Polizist war im Mai durch einen Zufallsfund in der Stasiunterlagenbehörde als Agent „Otto Bohl“ enttarnt worden. Damit begann eine Diskussion über den Mann, der am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschossen hatte, über Kurras’ zeitgeschichtliche Bedeutung ebenso wie über die Unterwanderung West-Berliner Behörden durch die Staatssicherheit.

Ganze 17 Aktenbände mit Berichten von „Otto Bohl“ sind in der Birthler-Behörde gefunden worden. Kurras hatte sich schon in den fünfziger Jahren der Stasi angedient. Er machte zwei Karrieren zugleich – eine bei der West-Berliner Polizei und eine als Zuarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Als Kurras den wehrlosen Studenten erschoss, hatte er es zum Kommissar gebracht, der auch mit politisch motivierten Straftaten zu tun hatte. Am Abend von Ohnesorgs Tod sollte Kurras mit Kollegen Rädelsführer der Studenten festnehmen.

Der tödliche Schuss brachte den Polizisten vor Gericht, verurteilt wurde er nicht. Die Stasi aber trennte sich von dem Mann, den Forscher heute als „Spitzenquelle“ bezeichnen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es Gründe gibt, ihn wegen Mordes anzuklagen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false