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Berlin: Uni-Gebühren erneut vor Berliner Richtern Für das Land stehen

80 Millionen Euro auf dem Spiel

Das Risiko ist für Berlin noch nicht ausgestanden. Falls das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Rückmeldegebühren der Berliner Universitäten als rechtswidrig ansieht, kommen auf das Land 80 bis 90 Millionen Euro zu, die es den Studenten zurückzahlen müsste. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasste sich am Mittwoch mit dieser Frage, spielte den Ball dann aber nach Berlin zurück ( 6 C 13 und 14.03). Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht die Sache entscheiden.

Zur Begründung hieß es aus Leipzig, das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil vom vergangenen März verfassungsrechtliche Grundsätze entwickelt, die das Berliner OVG noch nicht berücksichtigen konnte. Danach kommt es insbesondere darauf an, für welchen Zweck der Gesetzgeber die Gebühren vorgesehen hat. Das Berliner Gesetz verfolgt nach Ansicht der Leipziger Richter den Zweck der Kostendeckung. Jetzt kommt es also darauf an, ob die Höhe der Rückmeldegebühr gemessen an den tatsächlichen Kosten der Rückmeldung überhöht ist.

Nach dem Berliner Hochschulgesetz müssen Studenten seit dem Wintersemester 1996/97 für jedes Semester Rückmeldegebühren von 51,13 Euro entrichten. Zwei Berliner Studenten verlangten die Rückzahlung der von ihnen entrichteten Beträge. In dem Fall aus Baden-Württemberg, den das Bundesverfassungsgericht im März entschied, hatte die Universität ebenfalls 51,13 Euro kassiert, die tatsächlichen Bearbeitungskosten der Rückmeldung betrugen aber nur 4,26 Euro. Das Land musste Gebühren in zweistelliger Millionenhöhe rückerstatten. fk

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