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Uniformen bei der Polizei: Gericht hält Winterkleidung der Berliner Wachpolizisten für ausreichend

Ein Berliner Wachpolizist ist jetzt vor dem Landesarbeitsgericht mit seiner Forderung nach einer besseren Winteruniform gescheitert. Die Richter wiesen seine Klage ab.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sind Berliner Wachpolizisten ausreichend mit Winterkleidung ausgestattet. Es wies jetzt die Klage eines Objektschützers ab, der eine bessere Ausrüstung erreichen wollte. Der Mann hatte angegeben, dass die gestellte Kleidung ihn nicht genügend vor Kälte schütze. Deswegen brauche er zusätzlich warme Schuhe und Kleidung.

Die Richter am Landesarbeitsgericht urteilten hingegen, dass die Ausrüstung ausreiche. Außerdem habe der Kläger die Möglichkeit, sich nach zwei Stunden Dienst im Gebäude aufwärmen zu können. Zudem könne er ein Postenhäuschen aufsuchen und „vor dem Objekt (Breite 50 Meter) auf und ab gehen“. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt schon seit Jahren, dass die Berliner Polizisten ihrer Meinung nicht vernünftig ausgestattet sind.

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