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Untersuchungsausschuss: In Spreedreieck-Affäre macht Opposition mobil

Oppositionspolitiker erheben schwere Vorwürfe gegen den Senat. Rot-Rot missbrauche die Mehrheit im Spreedreieck-Untersuchungsausschuss, um die Verantwortung für einen Schaden von 26 Millionen Euro zu vertuschen. Die SPD spricht von "Polemik".

Die Opposition erhebt schwere Vorwürfe gegen den Vorsitzenden des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Spreedreieck, Andreas Köhler (SPD), und beziffert den Gesamtschaden durch den Verkauf dieses und anderer landeseigener Grundstücke in der Friedrichstraße mit 26 Millionen Euro. Dies sagten Jochen Esser (Grüne), Florian Graf (CDU) sowie Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). Graf sprach von einem „Missbrauch der Ausschussmehrheit durch Rot-Rot“ mit dem Ziel, die Verantwortung der Regierungskoalition für den Schaden bei den Grundstücksgeschäften zu verbergen.

Andreas Köhler wies die Vorwürfe zurück: „Wie ein Vorsitzender Richter in Moabit muss ich das Verfahren objektiv führen und die Zulässigkeit von Fragen prüfen.“ Der Vorwurf der Parteilichkeit sei unbegründet. Er habe sogar bei Abstimmungen gegen die Mehrheit der eigenen Fraktionsmitglieder gestimmt.

Der Ausschuss will klären, wie beim Verkauf des landeseigenen Baulandes am S-Bahnhof Friedrichstraße an den Hamburger Investor Harm Müller-Spreer statt der geplanten Einnahme von 1,5 Millionen Euro ein „negativer Kaufpreis“ entstand, wie der Rechnungshof in seinem Bericht festhält. Von „Gesamtschaden“ spricht Jochen Esser, der sich nach seiner Rechnung auf 26 Millionen Euro summiert. Lüdeke und Graf schlossen sich der „nachvollziehbaren“ Rechnung an.

Die Summe addiert die wiederholten Schadenersatzforderungen von Investor Harm Müller-Spreer, die er dank des „nicht rechtssicheren“ Kaufvertrags (Esser) durchsetzen konnte. Den Kaufvertrag hatte der damalige Finanzsenator Peter Kurth (CDU) unterzeichnet. Den drei Oppositionsparteien zufolge erkannten Kurths Nachfolger aber viel zu früh und ohne rechtzeitige rechtliche Prüfung den „Schaden dem Grunde nach“ an; dieser entstand, weil nicht das gesamte Bauland ohne Lasten übertragen werden konnte. Dabei gab es Graf zufolge „eine breite Palette von alternativen Lösungsmöglichkeiten“. Und Esser zählte sogar neun Fehler des Senats bei dessen Verhandlungen mit dem Investor und Anliegern auf.

Was Müller-Spreer alles auf Kosten des Landes durchsetzte, ist gewaltig: Im Jahr 2004 überwies Berlin zunächst 8,7 Millionen Euro als Schadenersatz und schenkte Müller-Spreer zwei Grundstücke im Wert von 730 000 Euro. Zudem genehmigte der Senat zusätzliche 2500 Quadratmeter vermietbare Fläche. Zwei Jahre später kamen weitere 3000 Quadratmeter Nutzfläche hinzu.

>Dieses auf Müller-Spreer maßgeschneiderte Baurecht brachte andere Grundstücksnachbarn auf, die ihrerseits Schadenersatz forderten: Sie setzten etwa Kaufpreisminderungen bei eigenen Grundstücksgeschäften mit dem Land durch. Denn das Baurecht hätte einem Urteil zufolge so nicht genehmigt werden dürfen. Das alles hätte verhindert werden können, wenn Rechtsanwälte frühzeitig eingeschaltet worden wären, der Schaden nicht anerkannt und die eigene Verteidigungslinie aufgebaut worden wäre, sagte Graf. Stattdessen wurden die Kompensationen nur auf Drängen des Beteiligungsausschusses geprüft und aus den Gutachten unerwünschte Passagen gestrichen, um „Gutachten nach Maß“ zu erhalten.

Torsten Schröder (SPD) sprach von „der üblichen Oppositionspolemik“. Der Vergleich mit Investor Müller-Spreer habe den Senat vier Millionen Euro gekostet. Die Alternative dazu sei eine Bauruine in der Friedrichstraße gewesen und Schadenersatz von „weit über 50 Millionen Euro“.

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