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Urteil: Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch nach Geständnis

Ein 39-jähriger Mann ist nach einem umfassenden Geständnis wegen sexuellen Missbrauchs von zwei minderjährigen Kindern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Berlin - Der gelernte Schlosser hatte gestanden, zwei neun- und elfjährige Mädchen zwischen 2002 und 2004 bei Besuchen in seiner Hellersdorfer Wohnung sexuell missbraucht zu haben. Bei den Opfern handelte es sich um Freundinnen der Tochter seiner Lebensgefährtin.

Die Missbrauchstaten seien keine "Bagatellen", aber in der Intensität "eher gering" gewesen, hieß es im Urteil. Dem Gericht zufolge hatte er die Mädchen, die im Zimmer der Ziehtochter übernachteten, unter ihrer Schlafkleidung "angefasst, um sich selbst zu erregen". Der Angeklagte ist zwar geringfügig vorbestraft, aber nicht wegen einschlägiger Delikte. Erheblich strafmildernd wurde sein Geständnis gewertet, wodurch den Missbrauchsopfern eine erneute Vernehmung erspart geblieben war. (tso/ddp)

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