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Berlin: Urteil: Borer-Fielding gewinnt gegen "Tip"

Die Frau des Schweizer Botschafters Shawne Borer-Fielding darf nicht als barbusige Karikatur dargestellt werden. Das entschied am Dienstag eine Zivilkammer des Landgerichts, die damit die einstweilige Verfügung gegen das Berliner Stadtmagazin "Tip" bestätigte.

Die Frau des Schweizer Botschafters Shawne Borer-Fielding darf nicht als barbusige Karikatur dargestellt werden. Das entschied am Dienstag eine Zivilkammer des Landgerichts, die damit die einstweilige Verfügung gegen das Berliner Stadtmagazin "Tip" bestätigte. Das Gericht wertete die freizügige Darstellung der Diplomatenehefrau in dem Magazin als Eingriff in deren Intimsphäre. Das Bildnis darf somit weiterhin nicht veröffentlicht werden. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen werden müsse. Es handele sich zwar um eine Satire, so der Vorsitzende Richter Michael Mauck. Doch der Schutz der Intimsphäre habe hier Vorrang. Entgegen der Argumentation der Magazinmacher war das Gericht davon überzeugt, dass die frühere Schauspielerin und "Miss Texas" keine Veranlassung zu solcher Darstellung gegeben hat. "Tip"-Anwalt Christian Schertz hatte die im Juni im Stadtmagazin veröffentlichte "Fotomontage" der Botschafterfrau mit ihrem Vorverhalten gerechtfertigt: "Wir haben damit nur auf die schon aufreizende Fotostrecke in der Illustrierten "Max" Bezug genommen." Ihr Verhalten rechtfertige eine satirische Darstellung. Bei normaler Berichterstattung wäre es eine Schmähung. "Wir bewegen uns hier aber im Bereich der Kunst- und Satirefreiheit", argumentierte Schertz. Für "Max" hatte sich Borer-Fielding in der Schweizer Botschaft als "Cowgirl von der Alm" fotografieren lassen.

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