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Berlin: Urteil: Der Vermieter muss zahlen

Egal, wie wenig Geld ein Hauseigentümer mit seinem Haus verdient - er muss Treppenhäuser und Hausdurchfahrt in Ordnung halten. Dies entschied am 9.

Egal, wie wenig Geld ein Hauseigentümer mit seinem Haus verdient - er muss Treppenhäuser und Hausdurchfahrt in Ordnung halten. Dies entschied am 9. August das Berliner Verwaltungsgericht. Es wies eine Klage eines Hauseigentümers ab, der sich dagegen wehren wollte, anstreichen und kleinere Putzschäden beseitigen zu müssen. Dazu hatte ihn das Wohnungsaufsichtsamt des Bezirkes Friedrichshain/Kreuzberg verpflichtet. Binnen 18 Monaten sollte er die erheblichen Mängel an seinem Haus beseitigen, anderenfalls hätte das Bezirksamt selbst die Arbeiten ausführen lassen und dem Besitzer die Kosten in Rechnung gestellt - geschätzte Höhe: 60 000 Mark.

Tatsächlich sieht das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz vor, dass der Bezirk entsprechende Arbeiten anordnet (Paragraf 9, Absatz 1). Mieter, die große Mängel an Treppenhaus oder Fassade feststellen, können sich an die Bauaufsicht ihres Bezirkes wenden. Wenn diese tatsächlich "eine erhebliche Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebäuden und Außenanlangen" feststellt, kann sie die Hauseigentümer zur Reparatur auffordern.

Hermann Vetter, Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, gibt allerdings zu bedenken, dass die Bezirke ihrer Aufsichtsaufgabe nur sehr selten nachkämen. Das mag ein Grund sein, weshalb es in den letzten Jahren nur sehr selten zu entsprechenden Verfahren zwischen Hauseigentümern und Bezirksämtern vorm Gericht kam - darauf wies Alfons Schrage, Vorsitzender der 22. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts, hin. "Wo wenig geprüft wird, fällt auch wenig auf", sagte er. Der Markt reguliere diese Dinge auch viel mehr: Da die Vermieter mehr Geld für ihre Wohnungen bekämen als noch zu Zeiten preisgebundener Altbaumieten, könnten sie auch mehr instandhalten.

Darauf verwies auch Dieter Blümmel, Sprecher der Berliner Hausbesitzervereine: "Der Wohnungsmarkt zwingt die Eigentümer zur Pflege ihrer Häuser. Sonst stimmen die Mieter mit den Füßen ab und ziehen aus."

dae

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