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Urteil: Haftstrafe für Mutter wegen Kindstötung

Wegen der Tötung ihres Neugeborenen ist eine 24-jährige Frau vom Berliner Landgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte ihr Kind auf einer Toilette im Baumarkt zur Welt gebracht.

Berlin - Die Frau wurde des Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig gesprochen. Die Verkäuferin hatte im November vorigen Jahres auf einer Toilette in einem Baumarkt einen Jungen zur Welt gebracht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie bei der Geburt den Kopf des Neugeborenen mit beiden Händen mit "solcher Gewalt" zusammendrückte, dass es elf Tage später an schweren Schädelverletzungen starb.

Die 24-Jährige hatte eigenen Angaben nach die Schwangerschaft verdrängt und war wegen "Durchfall und Unterleibsschmerzen" auf die Toilette gegangen. Aus Sicht des Gerichts war der Frau die Schwangerschaft "im dritten Monat zur Gewissheit geworden". Anderenfalls hätte sie keine "Geschichten" über ihre Gewichtszunahme erfinden müssen, hieß es. Sicher habe sie den Tod des Kindes nicht gewollt, doch die Folgen ihres "gefährlichen Handels" seien ihr bewusst gewesen. Die Frau habe einfach nicht schwanger sein und wie bisher weiter leben wollen. Diesen "starren Weg sei sie konsequent bis zuletzt gegangen".

Strafmildernd nahm das Gericht an, dass sich die Frau in einem Ausnahmezustand befand und daher bei der Entbindung vermindert schuldfähig war. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass die junge Frau "angebotene Hilfe nicht in Anspruch nahm" und das Kind nach der Geburt "hilflos im Toilettenbecken liegen ließ". Die Verkäuferin hatte den Jungen während ihrer Arbeitszeit auf der Toilette der Bäckerei in einem Baumarkt zur Welt gebracht. (tso/ddp)

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