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Urteil: Haftstrafe für tödliche Messerstiche vor Disko

Im Fall der Auseinandersetzung vor der Berliner Disko "2 BE Club", bei der ein Mann getötet wurde, hat das Landgericht Berlin sein Urteil gesprochen. Ein 23-Jähriger muss für acht Jahre hinter Gitter.

Berlin - Der Angeklagte hatte im Mai bei einer Schlägerei vor dem "2 BE Club" in Mitte einen 24-Jährigen mit sieben Messerstichen getötet. Außerdem hatte der Maschinist einen Mann vom Sicherheitsdienst, der schlichten wollte, mit dem Messer an der Hand verletzt.

Dem Gericht zufolge war es nach einer Auseinandersetzung in der Diskothek in Mitte später auf der Straße zu einer "einvernehmlichen Prügelei" gekommen, in die sich der Angeklagte eingemischt hatte. Im Prozess hatte sich der 23-Jährige auf Notwehr berufen und ausgesagt, er habe nur dem Freund helfen wollen und sei dabei von mehreren Personen angegriffen worden.

Allein das Verletzungsbild des Angeklagten spreche nicht dafür, dass er von einer "Übermacht" misshandelt worden sei, hieß es im Urteil. Das Gericht sah eine "1:1-Situation", in der der 23-Jährige aus dem Gefühl heraus, "den Kampf zu verlieren", sein Messer zog und auf seinen Gegner einstach. Sieben Stiche stellten nicht das Bild einer Notwehrsituation dar, hieß es.

"Lassen Sie das Messer zu Hause"

Die Richterin gab zu bedenken, dass die Prügelei eskalierte, weil sich andere eingemischt hätten und der Angeklagte dann das Messer gezogen habe. "Lassen Sie das Messer zu Hause", appellierte sie an die vornehmlich jungen Zuschauer im Gerichtssaal. Nach den Worten des Staatsanwalts war der 23-Jährige "freiwillig in den Ring gestiegen", um für seinen Freund "Partei" zu ergreifen. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte durch Alkohol und Aufputschpillen in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert war. (tso/ddp)

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