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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Urteil in Großbritannien: Mann wegen Tötung einer Berliner Studentin verurteilt

Eine 21-jährige Studentin aus Berlin ist in England grausam zu Tode gekommen. Ein 27-Jähriger wurde jetzt schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht noch nicht fest.

Im Fall der in England getöteten 21-jährigen Studentin aus Berlin hat ein britisches Gericht einen 27-Jährigen schuldig gesprochen. Der Angeklagte habe sich des Tatbestands „manslaughter“ schuldig gemacht, entschied die Jury in Guildford südwestlich von London nach rund zehnstündiger Beratung. Das Urteil vom Montag kann auf Deutsch sowohl Totschlag als auch fahrlässige Tötung bedeuten. Elf von zwölf Geschworenen stimmten dafür.

Richter Jeremy Stuart-Smith will am Freitag das Strafmaß bekanntgeben. Zu den anwesenden Familien von Opfer und Täter sagte er: „Es gibt keine Gewinner in einem Prozess.“ Die Angehörigen der Studentin veröffentlichten über die Polizei ein Statement, in dem sie bedauerten, dass der Täter nicht wegen Mordes verurteilt werde. „Wir sind froh, dass der Mann, der für Janets Tod verantwortlich ist, nicht freigelassen wird, aber nichts kann den Verlust von Janet wieder gutmachen“, hieß es weiter.

Der 27-jährige Angeklagte hatte nach Ansicht des Gerichts im März vergangenen Jahres in West Sussex ein geliehenes Auto angezündet, in dessen Kofferraum sich die Berlinerin befunden hatte. Die 21-jährige Studentin war in dem Feuer gestorben. Dem Staatsanwalt Philipp Bennetts zufolge war sie wegen psychischer Probleme in einem Krankenhaus gewesen und einen Tag vor ihrem Tod von dort verschwunden. Zuletzt war sie nachts gesehen worden, wie sie sich einem unbekannten Auto in East Sussex näherte. Warum sie dann im Kofferraum war, ist nicht bekannt.

Der Angeklagte bestritt seine Schuld

Im Prozessverlauf bestritt der Angeklagte seine Schuld und sagte, er habe von der Frau im Auto nichts gewusst. Er sei von Drogendealern, die den Wagen für kurze Zeit von ihm geborgt hatten, beauftragt worden, diesen in Brand zu setzen, sonst werde man ihn erschießen. „Ich werde nicht für etwas bestraft, das ich nicht getan habe“, soll der 27-Jährige zu Polizisten gesagt haben, sagte der Staatsanwalt im Prozessverlauf. Offenbar kannten sich das Opfer und der Angeklagte nicht. Der Prozess begann am vergangenen Montag, knapp ein Jahr nach der Tod der jungen Berlinerin, die für ihr Studium in die südenglische Küstenstadt Brighton gezogen war.  (dpa)

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