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Berlin: Urteil: Polizisten müssen für Misshandlung zahlen

Für die Grobheiten, die zwei Berliner Polizisten der Schauspielerin Heike Schroetter-Lutz angetan haben, müssen sie je 1250 Mark Geldbuße zahlen. Die TV-Darstellerin war im Juni 1999 beim Joggen im Preußenpark von den Angeklagten unangemessen hart angepackt worden, als es um das Feststellen ihrer Personalien ging.

Für die Grobheiten, die zwei Berliner Polizisten der Schauspielerin Heike Schroetter-Lutz angetan haben, müssen sie je 1250 Mark Geldbuße zahlen. Die TV-Darstellerin war im Juni 1999 beim Joggen im Preußenpark von den Angeklagten unangemessen hart angepackt worden, als es um das Feststellen ihrer Personalien ging. Das sagte Amtsrichterin Monika Pelz am Freitag in der Urteilsbegründung. Die Schauspielerin ("Alphateam") war von einem Polizisten und seiner Kollegin angesprochen worden, weil sie ihren Hund nicht an der Leine geführt hatte. Die Polizisten packten die Frau am Genick, drehten ihr die Arme auf den Rücken und traten ihr die Beine weg, so dass sie mit dem Gesicht auf dem Boden aufschlug. Die Angeklagten sagten aus, die 44-Jährige sei weggelaufen, als sie die Personalien feststellen wollten.

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