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Urteil: Zechkumpanen Ohr abgebissen: ein Jahr Haft

Wegen Körperverletzung ist ein 49 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der vorbestrafte Langzeitarbeitslose hatte im April 2004 bei einem Streit zwei Trinkkumpanen je ein Stück Ohr abgebissen.

Berlin - Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte wegen seines Alkoholkonsums zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig. Bei der Streiterei vor dem Rathaus Spandau hatte ein 64-Jähriger einen Teil der Ohrmuschel eingebüßt, als er den Angeklagten davon abhalten wollte, dessen Verlobte zu schlagen.

Dem zweiten Opfer wurde das Ohrläppchen abgebissen, als er dem 64-Jährigen helfen wollte. Der Angeklagte gab an, sich nur gewehrt zu haben, weil er zuerst angegriffen worden sei. Dem Gericht zufolge lag jedoch keine Notwehrsituation vor.

Der 65-Jährige sagte aus, er sei von dem Angriff überrascht worden. Er mutmaßte, dass der Angeklagte sauer gewesen sei, weil er zuvor mit dessen Verlobter geredet hätte. Als er sich nach einer Bierflasche gebückt habe, habe ihn der 49-Jährige angesprungen und ihm ins Ohr gebissen. (tso/ddp)

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