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Berlin: Verfassungsgericht muss Parlamentssitze neu verteilen

Das Wahlrecht in Berlin muss wohl reformiert werden, um allen Kandidaten vergleichbare Chancen für ein Mandat einzuräumen. Wenn beispielsweise ein CDU-Bewerber in Marzahn-Hellersdorf 12 658 Wählerstimmen braucht, um ins Parlament einzuziehen, der Parteifreund im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aber nur 7200 Stimmen, dann ist das ungerecht.

Das Wahlrecht in Berlin muss wohl reformiert werden, um allen Kandidaten vergleichbare Chancen für ein Mandat einzuräumen. Wenn beispielsweise ein CDU-Bewerber in Marzahn-Hellersdorf 12 658 Wählerstimmen braucht, um ins Parlament einzuziehen, der Parteifreund im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aber nur 7200 Stimmen, dann ist das ungerecht.

Ob es auch rechtswidrig ist, wird das Landesverfassungsgericht am 19. Februar entscheiden. Gestern wurde über die Klagen des CDU-Politikers Helmut Heinrich (Charlottenburg-Wilmersdorf) und der FDP-Frau Sylvia von Stieglitz (Steglitz-Zehlendorf) verhandelt. Nach der Abgeordnetenhauswahl am 17. September wurde ihnen zunächst ein Mandat zugesprochen, aber der Landeswahlausschuss verteilte später die Mandate neu. Bei der FDP kam Mirco Dragowski (Tempelhof-Schöneberg) und bei der CDU Christian Gräff (Marzahn-Hellersdorf) zum Zuge. Gräff wurde kurze Zeit später Stadtrat, für ihn rückte Carsten Wilke nach, der sich schon 2003 vor dem Landesverfassungsgericht einen Parlamentssitz erkämpfte.

Mit der umstrittenen Neuverteilung der Mandate wurde auch bei der FDP eine Gerechtigkeitslücke beseitigt. Ohne die Korrektur des Landeswahlausschusses hätten die Liberalen in Tempelhof-Schöneberg für ein Mandat 13 029 Stimmen benötigt, der liberale Bezirksverband Steglitz-Zehlendorf aber nur 6114 Stimmen.

Die Richter müssen nun diverse Fragen beantworten: Wie werden Ausgleichsmandate – dem Landeswahlgesetz und der Wahlordnung entsprechend – auf die Bezirkslisten der Parteien verteilt? Bleiben die Grund- und Überhangmandate davon unberührt, oder wird das gesamte Wahlergebnis noch einmal durchgerechnet, sobald die Zahl der Ausgleichsmandate feststeht? Das erhöht zwar die Chancengerechtigkeit der Kandidaten in jenen Bezirken, wo deren Parteien schwach abschneiden. Andererseits ist dieses Verfahren anfällig gegen üble wahlmathematische Bocksprünge.

Vor dem Verfassungsgericht schälte sich gestern eine Lösung des Problems heraus, die auch nur Wahlrechtsexperten verstehen. Dafür müsste das Wahlgesetz geändert werden. SPD, CDU und FDP signalisierten gestern schon ihre Bereitschaft zu einer solchen Reform. za

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