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Für manche Überraschung gut: Finanzsenator Ulrich Nußbaum.

© Paul Zinken/dpa

Vergabe des Gasnetzes: Senator Nußbaum will sich im Wirtschaftsausschuss nicht äußern

Im Streit ums Gasnetz düpiert die Finanzverwaltung den Parlamentsausschuss – die CDU ist verwundert.

Von Sabine Beikler

Der Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses will sich am Montag auf Antrag von SPD und CDU mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Gasnetzvergabe beschäftigen. Dazu hat der Ausschuss auch die Senatsfinanzverwaltung eingeladen. Nun erhielt der Ausschussvorsitzende Michael Dietmann (CDU) eine Absage. Die Begründung: Die Senatsfinanzverwaltung nehme beim Konzessionsverfahren die „Aufgabe der verfahrensleitenden Stelle“ wahr. „Insoweit gebietet es schon die Wahrung der Neutralität, dass sich die Senatsverwaltung für Finanzen nicht zu wirtschaftlichen Fragestellungen der Gasnetzvergabe äußern kann“, schreibt die unterzeichnende Staatssekretärin Margaretha Sudhof an Dietmann. Deshalb sei die Teilnahme eines Vertreters der Senatsverwaltung nicht möglich. Das Schreiben liegt dem Tagesspiegel vor.

Sudhof verweist abschließend auf die zuständige Fachverwaltung – die Stadtentwicklungsverwaltung. In der CDU-Fraktion reagierte man auf die Absage nur mit „absolutem Kopfschütteln“. Der Ausschussvorsitzende hat Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) jetzt geantwortet. Aus Sicht des Ausschusses sei es wesentlich, dass die Senatsfinanzverwaltung, „die maßgeblich am Konzessionsverfahren beteiligt ist“, an der Ausschusssitzung teilnehme und „auf der politischen Ebene vertreten ist“, schreibt Dietmann. Ohne Anwesenheit der Finanzverwaltung seien „diese Informationen für den Ausschuss nicht entsprechend verfügbar“. Deshalb hätten SPD und CDU bei der Anmeldung des Besprechungspunktes die „Teilnahme explizit mit beantragt“. Dietmann beruft sich auf den Artikel 49 der Verfassung von Berlin: „Das Abgeordnetenhaus und seine Ausschüsse können die Anwesenheit der Mitglieder des Senats fordern.“

Nach der Vergabe der Gasnetzkonzession an das landeseigene Unternehmen „Berlin Energie“ hatte die unterlegene Gasag AG Klage beim Landgericht eingereicht. Die Anwälte der Verwaltung setzten wie berichtet alle Hebel in Bewegung, um die für den 9. Dezember anberaumte mündliche Verhandlung zu verhindern. Zunächst hatte die Finanzverwaltung Widerspruch gegen die Zuständigkeit des Landgerichts eingereicht und wollte, dass das Verfahren ans Verwaltungsgericht verwiesen wird. Dort dauern Verfahren in der Regel länger. Das Landgericht wies eine Beschwerde ab, daraufhin wandten sich die Anwälte der Verwaltung ans Kammergericht.

Der 2. Senat des Kammergerichts wies mit Beschluss vom 6. Oktober eine sofortige Beschwerde des Landes ab. „Die Frage, die jetzt vom Kammergericht entschieden wurde, war die des Gerichtsstands. Über den Verlauf des Klageverfahrens ist damit keine Aussage getroffen“, so die Stellungnahme der Verwaltung. Am 9. Dezember wird es zur mündlichen Verhandlung kommen.

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