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Flughafen BBI: Regeln für Nachtflüge in Schönefeld

Die Ausnahmen für das vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochene Nachtflugverbot auf dem neuen BBI-Flughafen in Schönefeld sollen bis zum Herbst festgelegt werden. Der Genehmigungsbescheid wird jetzt geändert.

Die Ausnahmen für das vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochene Nachtflugverbot auf dem neuen BBI-Flughafen in Schönefeld sollen bis zum Herbst festgelegt werden. Dann will das Brandenburger Infrastrukturministerium die Unterlagen öffentlich auslegen. Es muss den Genehmigungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens nachbessern, weil das Bundesverwaltungsgericht im März 2006 festgelegt hat, dass es auf dem BBI-Flughafen keinen unbeschränkten Nachtflugbetrieb geben darf, wie es zunächst vorgesehen war. Die Flughafengesellschaft musste jetzt nachweisen, welcher Verkehr für sie unbedingt erforderlich ist. Die von ihr eingereichten Unterlagen will das Ministerium jetzt auch von externen Gutachtern prüfen lassen.

Das Gericht hatte die Genehmigungsbehörde verpflichtet, ein „weitgehendes Nachtflugverbot“ von 0 Uhr bis 5 Uhr anzuordnen. Auch in der Zeit von 22 Uhr bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr ist nur der Flugbetrieb unbedenklich, der sich aus „nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tagzeitraumes“ abwickeln lässt. Zudem muss die Genehmigungsbehörde den Lärmschutz der Anwohner durch weitere Auflagen verbessern.

Das gesamte Änderungsverfahren des Genehmigungsbescheides, in dem Betroffene auch wieder Einwendungen machen können, soll nach Angaben des Infrastrukturministeriums 2009 abgeschlossen werden. Gegen den dann erlassenen Beschluss sind wieder Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich. Die Bauarbeiten am Flughafen gehen unabhängig davon weiter. kt

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