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Gleichstellung: Juristinnenbund fordert Rückzug von BVG-Manager

Finanzvorstand Henrik Falk soll sein Amt wieder aufgeben. Laut Juristinnenbund hätte seine Stelle ausgeschrieben werden müssen. Wirtschaftssenator Harald Wolf war an seiner Ernennung beteiligt.

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Ist der Vorstand der BVG rechtswidrig besetzt? Der Deutsche Juristinnenbund ist davon überzeugt und fordert, die Bestellung von Henrik Falk zum Finanzvorstand Ende des vergangenen Jahres rückgängig zu machen. Die Senatswirtschaftsverwaltung hat die Prüfung der Rechtmäßigkeit noch nicht abgeschlossen. Pikant dabei: Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) war an der Ernennung von Falk beteiligt.

Für die Landesverbandsvorsitzende des Juristinnenbundes, Jutta Glock, war die Ernennung von Falk rechtswidrig, weil gegen das Betriebegesetz und das Landesgleichstellungsgesetz verstoßen worden sei. Eine Ansicht, die man intern auch in der Senatsjustizverwaltung teilt. Der Posten hätte demnach geschlechtsneutral ausgeschrieben werden müssen, weil es im BVG-Vorstand keine Frauen gibt. Durchsetzen können hätte sich nach einer Ausschreibung aber auch ein Mann.

Wolf hatte den Verzicht auf die Ausschreibung damit begründet, dass dieses Verfahren bisher nicht üblich gewesen sei und geeignete Kandidaten damit nicht zu finden wären. Das Gesetz mit der Vorschrift zur Ausschreibung war 2006 mit den Stimmen der SPD und der Linken geändert worden. Ausschreibungen auch für Vorstandsposten in landeseigenen Unternehmen sind andernorts längst üblich. Die Bestellung von Falk wollen weder die BVG noch der Senat rückgängig machen. Jutta Glock dagegen verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Beschluss des Aufsichtsrats zur Ernennung von Falk nichtig sei, weil gegen das Gesetz verstoßen worden sei. Es müsse neu ausgeschrieben werden.

Der Senat will in Zukunft auch Vorstandsposten ausschreiben und das Landesgleichstellungsgesetz ändern. Am gestrigen Donnerstag wurde im Parlament ein entsprechender Antrag per Dringlichkeit verabschiedet. Bis Ende August soll der Senat dem Parlament berichten, wie er den Vorgaben gefolgt ist, um die „Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungspositionen“ öffentlicher Betriebe, Unternehmen, Stiftungen und Gesellschaften zu beseitigen, und zwar auf der ersten und zweiten Führungsebene. Der Frauenanteil bei öffentlichen Unternehmen liegt in der ersten Führungsebene bei zehn Prozent, in der zweiten bei 26,3 Prozent und in der dritten Ebene bei 31,6 Prozent.

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